• Neustadt in Holstein (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung

Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen. 

Beschreibung

Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern. 
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Str. 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen. ; Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)

Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)

E-Mail: bauamt@kreis-oh.de(Auskunft)

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Stadt Neustadt in Holstein

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

23730 Neustadt in Holstein

Kontakt

Telefon Festnetz: 04561 619-0(Zentrale)

Fax: 04561 619-328(Zentrale)

E-Mail: info@stadt-neustadt.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 06.12.2022

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid. 
  • Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert. 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Fristen

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Kosten

50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
 

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024

Version

Technisch erstellt am 09.01.2025

Technisch geändert am 07.04.2025

Stichwörter

Bauvorbescheid erneuern, Verlängerung der Gültigkeit, Frist verlängern, Fristverlängerung, Vorbescheid Bauprojekt verlängern, Vorbescheid für Bauvorhaben verlängern, Gültigkeitsdauer

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020