Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen.
Beschreibung
Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern.
Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Amt Schwarzenbek-Land - Fachbereich 6 Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar. ; Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr  14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag:  -geschlossen- Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Termine nach vorheriger Terminvereinbarung. Aufgrund personeller Engpässe ist das Bürgerbüro statt am Donnerstagnachmittag nur am Montagnachmittag von 14.00 bis 17.30 Uhr erreichbar.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4151 842235
E-Mail: bauen@amt-schwarzenbek-land.de
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid.
- Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
- Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Fristen
Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.
Geltungsdauer: 3 Jahre
Kosten
50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024
Stichwörter
Bauvorbescheid erneuern, Verlängerung der Gültigkeit, Frist verlängern, Fristverlängerung, Vorbescheid Bauprojekt verlängern, Vorbescheid für Bauvorhaben verlängern, Gültigkeitsdauer