Einzelne rechtliche Voraussetzungen zum Bauvorhaben Verlängerung der Genehmigung

    Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen

    Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben ein gültiger Bauvorbescheid vorliegt, können Sie eine Verlängerung des Bescheids beantragen. 

    Beschreibung

    Sie können einen gültigen Bauvorbescheid vor dessen Fristablauf verlängern. 
    Eine Verlängerung gilt jeweils für drei Jahre.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Untere Bauaufsichtsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Lunden wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen gültigen Bauvorbescheid. 
    • Ihre eingereichten Unterlagen sind noch aktuell.
    • Die rechtlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben haben sich nicht verändert. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Verlängerung des Bauvorbescheids beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform.

    Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

    • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
    • Füllen Sie das Online-Formular aus.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
    • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
    • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
    • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten dann die den Bescheid über die Verlängerung sowie einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühren.

    Fristen

    Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer des zu verlängernden Bauvorbescheides gestellt werden.

    Geltungsdauer: 3 Jahre

    Kosten

    50 % der Gebühr des zu verlängernden Vorbescheides, höchstens 2000 Euro
     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 20.12.2024

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2025

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Stichwörter

    Vorbescheid Bauprojekt verlängern, Vorbescheid für Bauvorhaben verlängern, Bauvorbescheid erneuern, Verlängerung der Gültigkeit, Frist verlängern, Fristverlängerung, Gültigkeitsdauer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020