• Braderup (Landkreis Nordfriesland, Schleswig-Holstein)
Anzeige des Baubeginns Entgegennahme

Baubeginn anzeigen

Wenn Sie mit der baulichen Änderung beginnen wollen, müssen Sie den beabsichtigten Ausführungsbeginn der zuständigen Behörde schriftlich mitteilen.

Beschreibung

Die Anzeige über den Ausführungsbeginn baugenehmigungsbedürftiger Vorhaben und die Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung ist der Bauaufsichtsbehörde vorher schriftlich mitzuteilen (Baubeginnsanzeige).

Dies gilt auch für Vorhaben, die das Genehmigungsfreistellungsverfahren durchlaufen haben sowie für anzeigepflichtige Beseitigungsmaßnahmen.

Bitte beachten Sie, dass zum Beispiel bereits der Aushub der Baugrube (zum Beispiel für ein Kellergeschoss oder eine Tiefgarage) den Ausführungsbeginn darstellt und zuvor angezeigt werden muss.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Für Braderup wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zur Baugenehmigung (Aktenzeichen)
  • Informationen zu Bauherrn und Bauleitung
  • Nachweis der Baustellenversicherung
  • Je nach Vorhaben kann der Nachweis zusätzlicher Auflagen erforderlich sein, etwa die Einhaltung von Umweltschutzmaßnahmen oder Sicherheitskonzepte bei größeren Bauprojekten

Voraussetzungen

  • Sie haben vor, mit der Umsetzung eines Bauvorhabens zu beginnen.
  • Das Vorhaben entspricht dem öffentlichen Recht.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Einen Baubeginn können Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform anzeigen.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Baubeginnsanzeige bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihre Baubeginnsanzeige. Sofern die untere Bauaufsichtsbehörde oder andere Behörden nicht zur Gefahrenabwehr gegen das Vorhaben einschreiten, können Sie mit dem Bau beginnen.

Fristen

Sie müssen den Baubeginn vor Beginn der Umsetzung des Bauvorhabens anzeigen.

Kosten

Hinweise (Besonderheiten)

Ein unrechtmäßiger Baubeginn ohne gültige Anzeige oder Genehmigung kann zur Einstellung des Bauvorhabens führen. Außerdem kann die Nutzung untersagt werden. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 18.12.2024

Version

Technisch erstellt am 02.01.2025

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beginn Abbrucharbeiten, Neubau anzeigen, Anzeige, Beginn anzeigen, Beginn Beseitigung, Baubeginn Anzeigen, Anzeigen, bauen, Baubeginnsanzeige, Beginn Bauausführung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020