• Kattendorf (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Errichtung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Beschreibung

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als drei Jahre unterbrochen haben.

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Kreis Segeberg - Bauaufsicht

Adresse

Hausanschrift

Rosenstraße 28a

23795 Bad Segeberg

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&ffsm=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 10.01.2022

Technisch geändert am 01.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten.
  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Fristen

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer Ihrer bisherigen Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle eingehen.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Kosten

50 % der Gebühr des zu verlängernden Bescheides, höchstens 2000 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Errichtung von Anlagen erfordert eine rechtzeitige Antragstellung. Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung für Ihre Anlage ausläuft oder die Bauarbeiten nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Andernfalls kann es zu einer Stilllegung oder Rücknahme der Genehmigung kommen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Es ist zu beachten, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Errichtung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.12.2024

Version

Technisch erstellt am 20.12.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Genehmigungsverlängerung, Baugenehmigung, Verlängerung, bauen, Baugenehmigungsfreiheit Errichtung baulicher Anlagen, Genehmigungspflicht, Baugenehmigungsverlängerung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020