• Neustadt in Holstein (Landkreis Ostholstein, Schleswig-Holstein)
Nutzungsänderung von Anlagen Verlängerung der Genehmigung

Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage beantragen

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Beschreibung

Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen bzw. die neu genehmigte Nutzung nicht aufgenommen oder die Bauarbeiten für mehr als drei Jahre unterbrochen haben.

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als ein Jahr unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.

zuständige Stelle

Untere Bauaufsichtsbehörde

Ansprechpartner

Fachdienst Bauordnung - Kreis Ostholstein

Adresse

Hausanschrift

Lübecker Str. 41

23701 Eutin

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen. ; Für ein Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiterin / Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat die Verwaltung geschlossen.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4521 788-0(Zentrale)

Telefon Festnetz: +49 4521 788-369(Auskunft)

Fax: +49 4521 788-597(Bauregistratur)

E-Mail: bauamt@kreis-oh.de(Auskunft)

Version

Technisch erstellt am 11.10.2022

Technisch geändert am 27.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Stadt Neustadt in Holstein

Adresse

Hausanschrift

Am Markt 1

23730 Neustadt in Holstein

Kontakt

Telefon Festnetz: 04561 619-0(Zentrale)

Fax: 04561 619-328(Zentrale)

E-Mail: info@stadt-neustadt.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 06.12.2022

Technisch geändert am 10.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

erforderliche Unterlagen

  • Formloser Antrag

Voraussetzungen

  • Sie haben bereits eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten.
  • Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.

Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus.
  • Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
  • Leisten Sie die Vorauszahlung.
  • Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
  • Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
  • Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
  • Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühren.

Fristen

Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer Ihrer bisherigen Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle eingehen.

Geltungsdauer: 3 Jahre

Kosten

50 % der Gebühr des zu verlängernden Bescheides, höchstens 2000 Euro

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Anlagen erfordert eine rechtzeitige Antragstellung. Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung für Ihre Anlage ausläuft oder die Bauarbeiten nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Andernfalls könnte es zu einer Stilllegung oder Rücknahme der Genehmigung kommen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.

Es ist zu beachten, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.

Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzungsänderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.12.2024

Version

Technisch erstellt am 20.12.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Nutzungsänderung, Geltungsdauer, Baugenehmigungsverfahren, Baugenehmigung verlängern, Frist Baugenehmigung, Nutzung ändern, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, Genehmigungsverlängerung, Baugenehmigungsverlängerung, Änderung Nutzungsart

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020