Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung einer Anlage beantragen
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Beschreibung
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht drei Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als ein Jahr unterbrochen haben.
Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde
Ansprechpartner
Für Stedesand wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie haben bereits eine Baugenehmigung für Ihr Bauvorhaben erhalten.
- Ihr Bauvorhaben steht im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
Die Verlängerung einer Baugenehmigung beantragen Sie elektronisch per Onlineservice oder schriftlich in Papierform unter Nutzung des Formulars.
Bei Nutzung des Onlineservices gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich mit Ihrem Nutzerkonto an. Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie ein BundID-Konto. Für die Antragstellung in Vertretung einer Organisation (Unternehmen, Behörde etc.) wird das „Mein Unternehmenskonto“ benötigt.
- Füllen Sie das Online-Formular aus.
- Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein.
- Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie zu einer Vorauszahlung der Gebühren auf.
- Leisten Sie die Vorauszahlung.
- Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert, diese zu beheben.
- Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.
- Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die zuständigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung notwendig ist.
- Sie erhalten dann die Baugenehmigung sowie einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühren.
Fristen
Geltungsdauer: 3 Jahre (Der Antrag auf Verlängerung muss innerhalb der Geltungsdauer Ihrer bisherigen Baugenehmigung bei der zuständigen Stelle eingehen.)
Kosten
50 % der Gebühr des zu verlängernden Bescheides, höchstens 2 000 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Verlängerung der Baugenehmigung für die Änderung von Anlagen erfordert eine rechtzeitige Antragstellung. Wenn Sie feststellen, dass Ihre ursprünglich erteilte Baugenehmigung für Ihre Anlage ausläuft oder die Bauarbeiten nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeschlossen werden können, sollten Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen. Andernfalls kann es zu einer Stilllegung oder Rücknahme der Genehmigung kommen, was zu erheblichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann.
Es ist zu beachten, dass die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ohne die erforderliche Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Hinzu kommt das Risiko, dass eine nicht genehmigte, jedoch begonnene Baumaßnahme eingestellt werden oder die Nutzung untersagt werden kann. Überdies kann die Beseitigung angeordnet werden.
Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Änderung der Anlage eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 13.12.2024
Stichwörter
Verlängerung, Genehmigungsverlängerung, Anbau, Baugenehmigung verlängern, Baugenehmigungsfreiheit, Umbau, Änderung von baulichen Anlagen, Änderung von Anlagen, Baugenehmigungsverfahren, Geltungsdauer, Frist Baugenehmigung, Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren