Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

    Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" – UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

    Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt.

    Damit sollen Risiken vermieden werden für

    • die öffentliche Sicherheit,
    • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten oder
    • die Umwelt.

    Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

    • Bundesfernstraßen,
    • Bundeswasserstraßen oder
    • Wohngrundstücke
    • Nahbereiche von Flugplätzen und Flughäfen
    • Naturschutzgebieten und Nationalparks.

    Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?

    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Einflug in ein geographisches UAS-Gebiet
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • Detaillierte Karten- und Luftbilder, in welchen der geplante Flugsektor und Start- und Landeplätze eingezeichnet sind
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (FernpilotenZeugnis A2)
    • gegebenenfalls:
      • Selbsterklärung praktische Fähigkeiten
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung
      • SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) mit einer ausführlichen Betriebsbeschreibung (ConOps)
      • Gutachten über Eignung des Geländes und betroffenen Luftraumes
      • weitere Bewertungen und Gutachten zum Beispiel im Bereich Lärm- und Naturschutz

    Voraussetzungen

    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung insbesondere zu
      • Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz
    • der Schutz vor Fluglärm ist angemessen berücksichtigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Gebühr ab 50.0 EUR bis 3500.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2024 (von: Papke, Andrea)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geozone, UAS Zone, UAS, Genehmigung, Plattform Unbemannte Luftfahrt, Map Tool, Unbemannte Luftfahrtsysteme, Luftfahrzeug, Fluggerät, Digitale Plattform, Spezielle Kategorie, UAS Gebiet, Dipul, Geografische UAS Gebiete, Geografische Gebiete, Drohne, UAV, Einflug, Geografisches Gebiet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)