WHO-Zertifikat (CPP) für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen Ausstellung bei inländischen Zulassungsinhabern

    WHO-Zertifikat für die Ausfuhr von Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen beantragen, wenn der Zulassungsinhaber seinen Sitz in Deutschland hat

    Sie haben Ihren Sitz in Deutschland und möchten ein in Deutschland zugelassenes Arzneimittel zur Anwendung bei Menschen in einen Staat außerhalb der EU ausführen? Dann benötigen Sie ein WHO-Zertifikat.

    Beschreibung

    Um Arzneimittel aus Deutschland auszuführen, müssen Sie ein WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CPP) beantragen. Sie benötigen das WHO-Zertifikat in dem einführenden Drittstaat für alle regulatorischen Situationen rund um die dortige Zulassung und die Einfuhr Ihres Arzneimittels. Das kann nötig sein:

    • im Rahmen von Zulassungsanträgen
    • im Rahmen von Anträgen auf Verlängerung, Erweiterung Änderung oder Überprüfung einer Zulassung
    • bei der Einfuhr von im Exportland zugelassenen Arzneimitteln

    Deutschland nimmt an dem "Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel" teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

    Die Zertifikate werden von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem das Arzneimittel hergestellt wird und zugelassen ist (exportierendes Land), ausgestellt.

    Inhalte des Zertifikats

    In dem WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CCP) wird Ihnen bescheinigt:

    • die inländische Zulassung des Arzneimittels
    • Ihre zulassungsbezogenen Angaben

    Die zuständige Behörde kann auch die Good Manufacturing Practice (GMP, also "Gute Herstellungspraxis") bestätigen, sofern Sie in demselben Bundesland herstellen, in dem Sie auch Ihren Sitz haben. Damit weisen Sie nach, dass Ihr Arzneimittel den "Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität" entspricht. Bei einer Herstellung im Ausland oder in einem anderen Bundesland erhalten Sie die Bescheinigung bei der jeweils dort zuständigen Behörde.

    Wer stellt den Antrag?

    Das WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CPP) können Sie beantragen, wenn Sie:

    • über die Zulassung verfügen
    • als pharmazeutisches Unternehmen Ihren Sitz in Deutschland haben
    • herstellendes Unternehmen oder
    • exportierendes Unternehmen des Arzneimittels sind.

    Wenn die

    • zuständige Behörde des Bestimmungslandes

    das Zertifikat beantragen möchte, benötigt sie dafür eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.

    Die Beantragung des WHO-Zertifikates

    Sie müssen das WHO-Zertifikat für pharmazeutische Produkte (CCP) über das Antragsformular schriftlich beantragen. Das Formular ist in Deutsch und in einer weiteren Sprache verfasst. Das sind Englisch, Französisch oder Spanisch.

    Sie müssen für jedes Arzneimittel mit eigener Zulassungsnummer und für jedes Einfuhrland ein separates Zertifikat beantragen.

    Zusätzliche Leistungen

    Im Rahmen der Beantragung können Sie gegebenenfalls Zusatzleistungen für das Zertifikat beantragen. Das können zum Beispiel sein:

    • Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz
    • Legalisation durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des einführenden Staates in Deutschland
    • Siegelung mit Faden

    Welche der Zusatzleistungen Sie benötigen, erfahren Sie bei der zuständigen Behörde, bei der Sie das Zertifikat vorlegen wollen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für soziale Dienste des Landes Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesamt für soziale Dienste Neumünster

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinmetzstraße 1 - 11

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 4321 13338

    Telefon Festnetz: +49 4321 913-5

    E-Mail: post.nms@lasd.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    lasd

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alle für die Entscheidung über die Ausstellung des WHO-Zertifikates relevanten Unterlagen.
    • Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht des Zulassungsinhabers oder der Zulassungsinhaberin für die beantragende Firma, die das Zertifikat beantragen möchte.

    Voraussetzungen

    • Sie sind ein herstellendes Unternehmen oder ein exportierendes Unternehmen eines Arzneimittels.

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie ein WHO-Zertifikat beantragen möchten, müssen Sie die Vorgaben der zuständigen Landesbehörde beachten.

    Fristen

    Vor Ausfuhr der Arzneimittel

    Bearbeitungsdauer

    6 bis 8 Wochen

    Kosten

    Verwaltungsgebühr 75.00 EUR

    Jede weitere Anlage, die geprüft wird, kostet 20 EUR.: Verwaltungsgebühr 20.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt folgende Hinweise:                

    • Die Erklärung des Zulassungsstatus für ein pharmazeutisches Produkt ist kein Bestandteil des Antragverfahrens.
    • Chargenzertifikate für pharmazeutische Produkte sind kein Bestandteil des Antragverfahrens. Ein solches Zertifikat wird nur beantragt, wenn für das Produkt staatliche Chargenprüfungen vorgeschrieben sind.
    • In Schleswig-Holstein können Überbeglaubigungen durch das Innenministerium vorgenommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 05.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Stichwörter

    GMP, WHO-Zertifikat, Zertifikatsystem, WHO, Export Arzneimittel, CPP, pharmazeutisches Produkt, Zertifikat, Certificate Pharmaceutical Product, Ausfuhrzertifikat, Good Manufacturing Practice, Zertifikat pharmazeutisches Produkt, Exportzertifikat, Arzneimittelausfuhr, Humanarzneimittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de