Maßnahmen für besseren Wohnraum: Informationen zum Wohnraumschutzgesetz

    Gemeinden können zur Sicherung angemessener Wohnverhältnisse Maßnahmen nach dem Wohnraumschutzgesetz ergreifen.

    Beschreibung

    Das Schleswig-Holsteinische Wohnraumschutzgesetz (SHWoSchG) dient der Sicherstellung angemessener Wohnverhältnisse. Es definiert Mindestanforderungen für Wohnräume und gibt Gemeinden die Möglichkeit, bei Verdacht auf Missstände Kontrollen durchzuführen.

    Ein Missstand liegt beispielsweise vor, wenn kein ausreichender Schutz gegen Witterungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht oder die zentrale Stromversorgung ungenügend ist. Werden Mängel festgestellt, können Gemeinden Sie als Eigentümerinnen und Eigentümer zur Mängelbeseitigung verpflichten oder im Extremfall die Nutzung einer Wohnung untersagen.

    In Gebieten mit besonderem Wohnraummangel können Gemeinden durch Satzungen vorschreiben, dass Wohnraum nur mit einer Genehmigung für andere Zwecke, wie etwa als Ferienwohnung oder Gewerbefläche, genutzt werden darf.

    Für weitere Informationen zur Umsetzung des Gesetzes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Düsternbrooker Weg 92

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 7125

    24171 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    Fax: +49 431 988-2833

    E-Mail: poststelle@im.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 14.11.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 26.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 02.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Stichwörter

    Wohngebäude, Mängelbeseitigung, Unbewohnbarkeit, Wartung, Baumängel, Wohnvorschriften, Gesundheitsgefahr, Bauvorschriften, Pflichten Eigentümer, Mindestanforderungen Wohnraum, Wohnraumqualität, Wohnungssicherheit, Baulicher Zustand, Instandsetzung, Wohnraummängel, Zweckentfremdung, Immobilie, Sanierung, Gebäudeschäden, Mietwohnung, Inspektion, Überbelegung, Gesundheitsrisiken, Instandhaltung, Wohnqualität, Räumung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)