Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen

    Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
    Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen. 

    Antragsberechtigt sind:

    • Die Ehegatten
    • Wenn beide Ehegatten verstorben sind, deren Eltern und Kinder

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • Bei Wohnsitz in Deutschland ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder an dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    • Ansonsten ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
       

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Melde- & Personenstandswesen

    Aktuelles

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 2 Bundesmeldegesetz).  

    Beschreibung

    Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Sie wirken nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes oder sonstiger Rechtsvorschriften bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen mit und übermitteln Daten. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben führen die Meldebehörden Melderegister. In diesem Register sind nur die Daten von natürlichen Personen gespeichert (§ 2 Bundesmeldegesetz).

    Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie folgende Dienstleistungen:

    • Auskünfte aus dem Melderegister
    • Anmeldungen
    • Abmeldungen
    • Ausweisdokumente
         - Personalausweise     
         - vorläufige Personalausweise
         - Reisepässe  
         - vorläufige Reisepässe    
         - Kinderreisepässe  
    • Führerscheine
    • Führungszeugnisse
    • Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister
    • Erfassung der Wehrpflichtigen
    • Kfz - Angelegenheiten
         - Adressänderung im Kfz-Schein

    Adresse

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Rathaus Schönberg

    Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Öffnungszeiten

    Rathaus Schönberg: Mo. 08:00 -12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Rathaus Laboe: Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Mi. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1302(Ansprechperson Melde-& Personenstandswesen)

    E-Mail: meldeamt@amt-probstei.de

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    abmelden, Änderung im Führerschein, Anmeldung der Eheschließung, Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, behördliche Namensenderung, CE-Führerschein, Eheregister, Eheschließung, Eheurkunde, Einwohnermeldeamt, EU-Führerschein, Führerschein, Führerschein neu, Führerschein umtauschen, Führerschein wechseln, heiraten, Heiratsurkunde, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Kinderreisepässe, LKW Führerschein verlängern, Melderegister, Melderegisterauskunft, Meldestelle, Namensänderung, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis Checkkarte, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, Reisepässe, Ummeldung, Unterlagen Heiraten, Wohnsitz

    Version

    Technisch erstellt am 09.06.2022 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Stoltenberg, Jan Pekka)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausländische Heirats- oder Eheurkunde, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
    • Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Beglaubigte Abschriften der Geburtenregister von den Standesämtern der Geburtsorte
      • Bei Geburt der Ehegatten in Deutschland
    • Geburtsurkunden mit Beglaubigungen durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung
      • Bei Geburt der Ehegatten im Ausland
    • Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer
    • Gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • Nachweis über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte
    • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war. Ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen. Zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile - vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist („Rechtskraftvermerk“).
    • Gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts
      • Wird nur benötigt, wenn ein Ehepartner schon einmal verheiratet war.
    • Weitere Unterlagen
      • Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein

    Voraussetzungen

    • Sie haben im Ausland geheiratet und einer von Ihnen beiden besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit. Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
    • Die Eheschließung muss rechtswirksam sein und darf deutschem Recht nicht widersprechen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung gem. § 49 Personenstandsgesetz (PStG)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Freie Hansestadt Bremen Der Senator für Inneres und Sport Referat 23 - Personenstandsrecht am 27.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 19.09.2024 (von: Schneider, Juliane)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ehe im Ausland, Hochzeit im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)