• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Anzeige Umschulung nach BBiG Entgegennahme

Umschulungsverhältnis anzeigen

Vor Beginn einer Umschulung müssen Sie als umschulende Stelle diese Maßnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.

Beschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung. Sie werden in der Regel auf der Basis anerkannter Ausbildungsberufe durchgeführt und müssen deswegen von den für diese Berufe zuständigen Stellen, beispielsweise Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, weitere Berufskammern, überwacht werden.

Sie als Träger einer Umschulungsmaßnahme müssen diese vor ihrem Beginn bei der zuständigen Stelle anzeigen. Bei vergleichbaren Prüfungsnachweisen kann der Prüfling durch die zuständige Stelle von einzelnen Prüfungsbestandteilen befreit werden.

Die Anzeigepflicht erstreckt sich auf den wesentlichen Inhalt des Umschulungsverhältnisses.

Zuständigkeit

Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Adresse

Hausanschrift

Bergstraße 2

24103 Kiel

Hauptgeschäftsstelle

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 5194-0

Fax: +49 431 5194-234

E-Mail: infothek@kiel.ihk.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 28.05.2009

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Umschulungskonzept auf Basis des Ausbildungsrahmenplans
  • Vertragsniederschrift (sofern Umschulungsvertrag abgeschlossen wurde)
  • Nachweis vergleichbarer Prüfungen (sofern der Prüfling vergleichbare Prüfungen innerhalb von 10 Jahren abgelegt hat)

Voraussetzungen

  • Die Umschulung entspricht nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den besonderen Erfordernissen der beruflichen Erwachsenenbildung.
  • Nachweis der Eignung von Umschulungsstätte und eingesetztem Personal
  • Das eingereichte Umschulungskonzept und der diesbezüglich abzuschließende Umschulungsvertrag entsprechen inhaltlich den Vorgaben der Ausbildungsordnung und des Ausbildungsrahmenplans.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Gegen die Verpflichtung zur Anzeige gibt es keine Rechtsbehelfe
  • Sofern Ihnen die zuständige Stelle in der Folge die Durchführung der Umschulung untersagen sollte:
    • Je nach Bundesland: Widerspruch; detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie Ihrem Bescheid entnehmen
    • Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

  • Sie reichen als Maßnahmenträger vor Beginn der Umschulungsmaßnahme das Umschulungskonzept mit den erforderlichen Unterlagen zur Umschulung bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft das Umschulungskonzept und den Umschulungsvertrag.
  • Die zuständige Stelle teilt Ihnen als Maßnahmenträger das Ergebnis der Prüfung des Umschulungskonzeptes mit und verbindet dies bei Bedarf mit einer Beratung.

Fristen

Sie als Umschulende müssen die Durchführung der beruflichen Umschulung vor Beginn der Maßnahme der zuständigen Stelle schriftlich mitteilen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Wochen

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.0 EUR bis 100.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

Version

Technisch erstellt am 02.09.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Umschulungsverhältnis, Erwachsenenbildung, Lehrling, Umschulungsvertrag, Umschulungskonzept, Berufliche Umschulung, Umschulungsgruppe, Auszubildender, Berufsabschluss, Gruppenumschulung, Umschulungsträger, Betriebliche Umschulung, Auszubildende, Berufliche Neuorientierung, anerkannter Ausbildungsberuf, Umschulungsprüfungen, Umschulungsmaßnahmen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020