Vorqualifikation für Aufstiegs-BAföG bescheinigen
Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre Vorqualifikation nachweisen.
Beschreibung
Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das sogenannte "Formblatt Z. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).
Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.
Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie dann das sogenannte "Meister-BAföG" beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.
Ansprechpartner
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhäuser in der Umgebung: Parkhaus Preußerstrasse + Parkhaus Muhliusstrasse (4min)
Anzahl: 0 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: IHK zu Kiel - Tiefgarage
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Tiefgarage im IHK-Gebäude auf Anfrage
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Lorentzendamm (KVG Linien 11+12+13+81+91)
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Mo-Do 8:00-17:00 Fr 8:00-15:30
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise für die der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen:
- Ausbildungsabschluss
- Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse
Formulare
- Formulare: Formblatt Z des AufstiegsBAföG-Antrags
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Erfüllung der Voraussetzungen, um zum angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:
- Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss
- Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Die Bestätigung der Vorqualifikation ist eine der Voraussetzungen, die Sie für die Förderung nachweisen müssen.
- Sie beantragen die Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Abschluss zuständigen Stelle bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
- Sie schicken das Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
- Sie erhalten die ausgefüllte Anlage Z postalisch zugesandt.
Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die eigentliche Förderung beantragen.
Fristen
keine gesetzlichen Fristen
Bearbeitungsdauer
Wenige Tage bei Vollständigkeit der Unterlagen
Kosten
Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Deutscher Industrie- und Handelskammertag am 16.11.2020
Stichwörter
Höhere Berufsbildung, Prüfung der Voraussetzungen, Formblatt Z, Unterstützungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, Vorqualifikation, Meister-BAföG, Aufstiegsfortbildung, Meister-BaföG