Sich bei der Erstellung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen

    Sie können sich an der Aufstellung und Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen.

    Beschreibung

    Als Bürgerin, Bürger, Unternehmen sowie Behörde oder Träger öffentlicher Belange (TÖB) können Sie sich an der Neuaufstellung oder Änderung eines landesweiten Raumordnungsplans beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken. 
    TÖB sind Behörden oder Institutionen, die per Gesetz öffentliche Aufgaben ausführen. TÖB sind zum Beispiel Kommunen, Straßenbaubehörden, Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsbehörden oder Wasserbehörden.
    Im landesweiten Raumordnungsplan wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten des Raums, wie beispielsweise für:

    • Wohnen
    • Gewerbe
    • Verkehr
    • Infrastruktur
    • Erholung oder
    • Natur und Umwelt

    Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

    • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
    • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
    • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Flensburg (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrichstraße 28-34

    24937 Flensburg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 43  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Angelburger Strasse (Bus Linie 1+4 Richtung ZOB)
    • Haltestelle: Deutsches Haus (Bus Linie 1+4 Richtung Bhf.)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 07:15 - 17:15 Uhr Dienstag 07:15 - 17:15 Uhr Mittwoch 07:15 - 17:15 Uhr Donnerstag 07:15 - 17:15 Uhr Freitag 07:15 - 15:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 461 806-9806

    Telefon Festnetz: +49 461 806-806

    E-Mail: service@flensburg.ihk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    • Sie können sich ab der öffentlichen Bekanntmachung zum geplanten landesweiten Raumordnungsplan äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen. 
    • Die Stellungnahmen werden nach Fristende von der zuständigen Behörde gesammelt und geprüft. Dabei werden andere private und öffentliche Belange berücksichtigt. 
    • Das Ergebnis der Abwägung wird veröffentlicht.
       

    Fristen

    Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) am 23.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Bürgerbeteiligung, Raumordnung, Öffentlichkeitsbeteiligung, Flächen, Raumordnungskonzept, Raumplanung, Raumordnungsplan, Landesentwicklung, räumliche Entwicklung, Raumentwicklung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de