Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG Löschung

    Eingetragenes Ausbildungsverhältnis im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG löschen

    Als ausbildende Stelle müssen Sie jeden Ausbildungsvertrag eines anerkannten Ausbildungsberufs in das Berufsausbildungsverzeichnis eintragen und bei vorzeitiger Beendigung löschen lassen.

    Beschreibung

    Das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen, zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, weitere Berufskammern. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

    Nach Auflösung eines Ausbildungsvertrags müssen Sie als ausbildende Stelle einen Antrag auf Löschung bei der regional zuständigen Stelle einreichen. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit der Löschung und bestätigt anschließend die Löschung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

    die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,

    die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft

    die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,

    die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,

    die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

    Es gibt weitere zuständige Stellen, zum Beispiel für Stellen im Bereich des öffentlichen Rechts sowie der Kirchen.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fackenburger Allee 2

    23554 Lübeck

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucher-Parkplätze in der IHK-Tiefgarage
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: öffentlicher Prakraum steht am IHK-Haus zur Verfügung
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.
    • Parkplatz: gegenüber im Parkhaus der Linden-Arkaden
      Anzahl: 0  Gebühren: k.A.

    Öffnungszeiten

    Mo - Do 7.30 - 17.00 Uhr Fr 7.30 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04 51 60 06-999

    Telefon Festnetz: 04 51 60 06-0

    E-Mail: ihk@ihk-luebeck.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Vom Lübecker Hauptbahnhof ist die IHK zu Lübeck in zwei Minuten zu Fuß erreichbar. Von der A1: Abfahrt Lübeck-Zentrum, am Kreisverkehr rechts und der nächsten Ampel links abbiegen. Dann der Beschilderung "Zentrum" bzw. der Fackenburger Allee stadteinwärts folgen. Nach überqueren der Bahnhofsbrücke ordnen Sie sich an der folgenden Ampel-Kreuzung bei den Linden-Arkaden bitte links ein. Sie erreichen die Tiefgarage des IHK-Hauses über die Werner-Kock-Straße (vorher Werftstraße). Der Autobahnanschluss Lübeck-Mitte ist bei normalem Verkehrsfluss in rund fünf Minuten mit dem Pkw zu erreichen.

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dokumente, die die Auflösung bestätigen:

    • Auflösungsvertrag oder
    • Kündigungsschreiben oder
    • Ähnliches

    Voraussetzungen

    Sie haben einen Berufsausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eintragen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie als ausbildende Stelle beantragen die Löschung aus dem Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse analog oder elektronisch bei der zuständigen Stelle.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.

    Gegebenenfalls werden Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle aus folgenden Gründen kontaktiert:

    • Rückfragen
    • Nachforderungen von Unterlagen
    • Behebung von Mängeln

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie als Ausbildende von der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung oder einen Bescheid, ob die Löschung vorgenommen oder zurückgewiesen wurde.

    Fristen

    Sie müssen den Antrag unverzüglich nach Auflösung des Berufsausbildungsverhältnisses.

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (In Abhängigkeit der eingereichten Dokumente dauert der Prozess in der Regel bis zu 4 Wochen.)

    Kosten

    Die Löschung kann für Sie als Ausbildungsstätte kostenpflichtig sein. Die Löschgebühr richtet sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen der regional zuständigen Stellen.: Gebühr ab 0.00 EUR bis 100.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Ausbildung, Ausbildungsvertrag, Berufsbildungsgesetz, BBiG, Auszubildende, Berufsausbildung, Berufsausbildungsverzeichnis, Auszubildender, Ausbildungseintrag löschen, Azubi

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de