Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Förderung für Infrastrukturvorhaben beantragen

    Wenn Sie Infrastrukturvorhaben in Schleswig-Holstein umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen der "Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Industrie- und Gewerbegebieten" eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Infrastrukturvorhaben umsetzen möchten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. Förderfähig ist die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten. Die konkreten Bedingungen können Sie der Förderrichtlinie entnehmen.

    Zuständigkeit

    Investitionsbank Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Investitionsbank Schleswig-Holstein für GRW

    Adresse

    Hausanschrift

    Zur Helling 5-6

    24143 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 9905-3383

    Telefon Festnetz: +49 431 9905-0

    E-Mail: info@ib-sh.de

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
    • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.
    • Das Vorhaben wird grundsätzlich in Schleswig-Holstein durchgeführt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Förderantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Es wird empfohlen, davor eine Beratung die Investitionsbank Schleswig-Holstein in Anspruch zu nehmen.
    • Die Investitionsbank Schleswig-Holstein prüft den Antrag und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen oder Informationen nach. Liegt ein vollständiger Antrag vor, so entscheidet die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Bewilligung der Förderung.
    • Ein Vorhaben kann vor Bewilligung der Förderung nur dann begonnen werden, wenn Sie einen vorzeitigen Maßnahmebeginn beantragen und dieser durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein genehmigt wird.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 2 Monate (Die Bearbeitung dauert mindestens 1-2 Monate, kann aber regelmäßig auch mehrere Monaten in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Begünstigten sind an die Erfüllung der mit der Förderung verbundenen Voraussetzungen und des Zuwendungszwecks für einen bestimmten Zeitraum gebunden (Zweckbindung). Die Zweckbindung beträgt je nach Art und Ausgestaltung des jeweiligen Vorhabens bis zu 15 Jahren und wird im Zuwendungsbescheid festgelegt

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 16.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Stichwörter

    Landesprogramm Wirtschaft, LPW, Industrie- und Gewerbegebiete, Bund, Wirtschaftsförderung, Gewerbezentren, Infrastruktur, Ausbau von Gewerbegebieten, Wirtschaftsnah, Anbindung von Gewerbebetrieben, Interkommunale Kooperation, Infrastrukturvorhaben, Bund Länder Ausgleich, Länder, Verbesserung regionale Wirtschaftsstruktur, Erschließung von Gewerbegebieten, GRW, Gemeinschaftsaufgabe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de