Fiktionsbescheinigung Ausstellung

    Fiktionsbescheinigung für einen Aufenthaltstitel beantragen

    Wenn Sie sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, können Sie eine Fiktionsbescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Eine Fiktionsbescheinigung ist eine zeitlich begrenzte Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.

    Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf ihres alten Aufenthaltstitels einen neuen beantragen, dann gilt Ihr Aufenthalt weiterhin als erlaubt. Sie können diesen Umstand mit einer Fiktionsbescheinigung nachweisen. Diese ist 3 bis 6 Monate lang gültig. Sie müssen sie regelmäßig verlängern lassen. Sie können so lange weiter Fiktionsbescheinigungen beantragen, bis endgültig über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden wurde.

    Sie können die Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn:

    • über Ihren beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, weil beispielsweise Unterlagen fehlen, die Ausländerakte nicht vorliegt oder sonstige Verzögerungen der Bearbeitung auftreten.
    • ein bestellter elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) vor Ablauf des bisherigen Aufenthaltstitels nicht ausgehändigt werden kann.
    • der Ausgang eines Strafverfahrens abgewartet werden muss.

    Zuständigkeit

    Örtlich zuständige Zuwanderungs-/Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Für Stapelfeld wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Bisheriger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis/Visum), falls vorhanden
    • Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels oder Antrag auf Verlängerung eines bestehenden Aufenthaltstitels
    • Nachweis über den Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein:
      • Meldebestätigung oder
      • Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen (elektronischen) Aufenthaltstitel oder die Verlängerung Ihres bestehenden Aufenthaltstitels beantragt
    • Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf:
      • Sie haben einen gültigen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder nationales Visum für längerfristige Aufenthalte der Kategorie D).
      • Sie dürfen sich rechtmäßig ohne Visum in Deutschland aufhalten, weil Ihre Staatsangehörigkeit Sie dazu berechtigt (Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika).
    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Schleswig-Holstein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Fiktionsbescheinigung elektronisch (per E-Mail) oder per Post beantragen. Reichen Sie bitte zusammen mit Ihrem Antrag eine Kopie der oben genannten Unterlagen mit ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
    • Bei Bedarf fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
    • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
    • Sie erhalten die Fiktionsbescheinigung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Sie müssen das Visum jedoch vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels beantragen.

    Kosten

    - Für Erwachsene: 13,00 Euro - Für Minderjährige: 6,50 Euro - Gebührenfrei: o Türkische Staatsangehörige o Asylberechtigte o Ausländer und Ausländerinnen, wenn sie als ausländische Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wurden o Resettlement-Flüchtlinge o Ausländer und Ausländerinnen, die für ihren Aufenthalt ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten o Vorlage eines aktuellen Nachweises über den Bezug von Leistungen nach SGB II oder XII oder nach Asylbewerberleistungsgesetz: Gebühr ab 0.00 EUR bis 13.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber eines Schengen-Visums für kurzfristige Aufenthalte (Kategorie C) sind, können Sie keine Fiktionsbescheinigung erhalten.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Aufenthaltsbescheinigung, Vorübergehende Aufenthaltsbestätigung, Aufenthaltsgenehmigung auf Zeit, Vorläufige Aufenthaltserlaubnis, Visumsverlängerung, Mobiler-ICT-Karte, Illegaler Aufenthalt, eAT, ICT-Karte, Aufenthaltserlaubnis, D-Visum, Aussetzung der Abschiebung, Duldung, Aufenthaltsgestattung, Fiktionsbescheinigung, Blaue Karte EU, Visum, Temporäre Aufenthaltserlaubnis, Fiktion, Visumverlängerung, Vorübergehende Aufenthaltserlaubnis, Provisorische Aufenthaltsbescheinigung, Abschiebung ausgesetzt, Vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, Temporäre Aufenthaltsbescheinigung, Vorläufige Aufenthaltsbescheinigung, Elektronischer Aufenthaltstitel, AE

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de