- Seedorf (Landkreis Segeberg, Schleswig-Holstein)
Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden
Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine übertragbare Erkrankung in Ihrer Gemeinschaftseinrichtung besteht, müssen Sie das melden.
Beschreibung
Als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung wie zum Beispiel
- Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
- die erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
- Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
- Heime und
- Ferienlager
sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass mitarbeitende oder in der Einrichtung betreute Personen an übertragbaren Infektionen erkrankt sind.
Folgende Erkrankungen gehören dazu:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Skabies (Krätze)
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
- Verlausung.
Betroffene Mitarbeitende dürfen dort keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Dies gilt ebenfalls für betreute Personen, die bis zu dem ärztlichen Urteil die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.
Hinweise für Seedorf: Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
Andernfalls melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen.
Ansprechpersonen und digitale Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie.
Zunehmend werden Online-Terminbuchungen angeboten.
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Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Infektionsschutz und umweltbezogener Gesundheitsschutz
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]; Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 708 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Sprechzeiten der Ausländerbehörde [ https://www.segeberg.de/index.php?La=1&object=tx,3466.15427.1&kuo=2&sub=0 ]
Kontakt
E-Mail: Infektionsschutz@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9833
erforderliche Unterlagen
Im Fall von Kopfläusen:
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Voraussetzungen
Es besteht der Verdacht, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Skabies (Krätze)
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
- Verlausung.
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie befürchten, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt, benachrichtigen Sie unverzüglich die zuständige Behörde:
- Cholera
- Diphtherie
- Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
- virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
- Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
- Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
- Keuchhusten
- ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
- Masern
- Meningokokken-Infektion
- Mumps
- durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
- Paratyphus
- Pest
- Poliomyelitis
- Röteln
- Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
- Shigellose
- Skabies (Krätze)
- Typhus abdominalis
- Virushepatitis A oder E
- Windpocken
- Verlausung.
Sie nennen die Erkrankung und geben die Daten der betroffenen Person an.
Fristen
Sie benachrichtigen die Behörde unverzüglich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein am 07.01.2025
Stichwörter
Krätze, Keuchhusten, Masern, enterohämorrhagische E coli, Pest, Paratyphus, Typ b-Meningitis, ansteckende Borkenflechte, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Pedikulose, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Cholera, Pediculus humanus capitis, Läuse, Kopflaus, Shigellose, Enteritis, Streptococcus pyogenes Infektionen, Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtung, Meningokokken-Infektion, Impetigo contagiosa, Verlausung, Poliomyelitis, EHEC, Typhus abdominalis, Orthopockenviren, Windpocken, Skabies, Haemophilus influenzae, Virushepatitis A oder E, Röteln, Scharlach, Diphtherie, Mumps
Metainformationen
- Ursprungsportal: Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden
- Ursprungsportal: Meldung über übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Entgegennahme in Schleswig-Holstein
- Ursprungsportal: Meldung über übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen Entgegennahme in Schleswig-Holstein