Übertragbare Erkrankung oder Verdacht auf übertragbare Erkrankungen in Gemeinschaftseinrichtungen melden

    Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine übertragbare Erkrankung in Ihrer Gemeinschaftseinrichtung besteht, müssen Sie das melden.

    Beschreibung

    Als Leitung einer Gemeinschaftseinrichtung wie zum Beispiel

    • Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte,
    • die erlaubnispflichtige Kindertagespflege,
    • Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen,
    • Heime und
    • Ferienlager

    sind Sie verpflichtet, die zuständige Behörde unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Verdacht besteht, dass mitarbeitende oder in der Einrichtung betreute Personen an übertragbaren Infektionen erkrankt sind.

    Folgende Erkrankungen gehören dazu:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
    • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
    • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
    • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
    • Keuchhusten
    • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
    • Masern
    • Meningokokken-Infektion
    • Mumps
    • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
    • Paratyphus
    • Pest
    • Poliomyelitis
    • Röteln
    • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
    • Shigellose
    • Skabies (Krätze)
    • Typhus abdominalis
    • Virushepatitis A oder E
    • Windpocken
    • Verlausung.

    Betroffene Mitarbeitende dürfen dort keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstige Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.

    Dies gilt ebenfalls für betreute Personen, die bis zu dem ärztlichen Urteil die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Westerhever wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Im Fall von Kopfläusen:

    • Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
    • Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.

    Voraussetzungen

    Es besteht der Verdacht, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
    • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
    • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
    • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
    • Keuchhusten
    • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
    • Masern
    • Meningokokken-Infektion
    • Mumps
    • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
    • Paratyphus
    • Pest
    • Poliomyelitis
    • Röteln
    • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
    • Shigellose
    • Skabies (Krätze)
    • Typhus abdominalis
    • Virushepatitis A oder E
    • Windpocken
    • Verlausung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie befürchten, dass eine der folgenden Erkrankungen bei einer mitarbeitenden oder betreuten Person vorliegt, benachrichtigen Sie unverzüglich die zuständige Behörde:

    • Cholera
    • Diphtherie
    • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
    • virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
    • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
    • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
    • Keuchhusten
    • ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
    • Masern
    • Meningokokken-Infektion
    • Mumps
    • durch Orthopockenviren verursachte Krankheiten
    • Paratyphus
    • Pest
    • Poliomyelitis
    • Röteln
    • Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes-Infektionen
    • Shigellose
    • Skabies (Krätze)
    • Typhus abdominalis
    • Virushepatitis A oder E
    • Windpocken
    • Verlausung.

    Sie nennen die Erkrankung und geben die Daten der betroffenen Person an.

    Fristen

    Sie benachrichtigen die Behörde unverzüglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Justiz und Gesundheit in Schleswig-Holstein am 07.01.2025

    Version

    Technisch erstellt am 08.07.2024

    Technisch geändert am 07.02.2025

    Stichwörter

    Kopflaus, virusbedingtem hämorrhagischen Fieber, Skabies, ansteckende Borkenflechte, Enteritis, Streptococcus pyogenes Infektionen, Keuchhusten, Verlausung, EHEC, Diphtherie, Röteln, Paratyphus, Pediculus humanus capitis, Orthopockenviren, Meningokokken-Infektion, Haemophilus influenzae, Läuse, Typ b-Meningitis, Windpocken, Mumps, enterohämorrhagische E coli, Infektionskrankheit in Gemeinschaftseinrichtung, Poliomyelitis, Pedikulose, Krätze, Masern, Cholera, Impetigo contagiosa, Shigellose, ansteckungsfähiger Lungentuberkulose, Scharlach, Virushepatitis A oder E, Typhus abdominalis, Pest

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020