Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen Bewilligung

    Zuschuss für Auszubildende zu Unterbringungskosten bei Blockunterricht beantragen

    Bei einem auswärtigen Blockunterricht an einer Berufsschule können Sie als Auszubildende oder Auszubildender unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Auszubildender oder Auszubildende sind und Ihnen während des auswärtigen Blockunterrichts an einer Berufsschule zusätzliche Kosten der Unterbringung entstehen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 350,00 EUR jährliche beim Land Schleswig-Holstein beantragen.

    Zuständigkeit

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)

    Internatskosten@shibb.landsh.de

    Ansprechpartner

    Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - SG 20/Unterbringungskosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Muhliusstraße 38

    24103 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-9755

    E-Mail: Internatskosten@shibb.landsh.de

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
    • Einladung der beruflichen Schule zum Schulblock,
    • Bestätigung des Ausbildungsbetriebes über das Bestehen eines Ausbildungsverhältnisses (Kopie des Ausbildungsvertrages),
    • Nachweis über tatsächlich entstandene Unterbringungskosten (können nachgereicht werden bis spätestens 06.12.2024).

    Voraussetzungen

    Sie haben nur dann einen Anspruch auf den Zuschuss, wenn Sie als Auszubildender oder Auszubildende Ihren Wohnort in Schleswig-Holstein haben und in einem Betrieb in Schleswig-Holstein ausgebildet werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Den Antrag von der Internetseite schicken Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder per E-Mail als PDF an das SHIBB (SG 20).
    • Bereits vorliegende Unterlagen (Kopie des Ausbildungsvertrages sowie die Einladung zum (Block- Schulbesuch) sind beizufügen, können aber auch noch nachgereicht werden.

    Fristen

    Antragsfrist: bis zum 25.11.2024 (Den Antrag müssen Sie schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes stellen. In begründeten Ausnahmefällen können Sie den Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragen. Sie können den Antrag bis zum 25.11.2024 stellen. Sie müssen die Unterlagen spätestens bis zum 06.12.2024 im SHIBB einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen (In der Regel erhalten Sie Ihren Bescheid innerhalb von vier Woche nach Antragsstellung. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst nach Vorlage des vereinfachten Verwendungsnachweises und aller erforderlichen Unterlagen (zum Beispiel Rechnung über die Unterbringungskosten).)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Grundsätzlich können mehrere Schulblocks gefördert werden. Die Auszahlung erfolgt allerdings einmalig und kann die Summe von 350,00 EUR nicht übersteigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung am 03.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Ausbildung Schleswig-Holstein, Förderung Berufsschule, Förderung Blockunterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English