Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Beschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Zuständigkeit
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Bau und Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: bau-liegenschaften@bargteheide.de
Telefon Festnetz: 04532 4047-500
Telefon Festnetz: 04532 4047-501
Telefon Festnetz: 04532 4047-502
Telefon Festnetz: 04532 4047-503
Telefon Festnetz: 04532 4047-504
Telefon Festnetz: 04532 4047-505
Telefon Festnetz: 04532 4047-506
Telefon Festnetz: 04532 4047-507
Telefon Festnetz: 04532 4047-508
Telefon Festnetz: 04532 4047-509
Telefon Festnetz: 04532 4047-512
Telefon Festnetz: 04532 4047-513
Telefon Festnetz: 04532 4047-519
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
Fristen
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024
Stichwörter
Garagenzufahrt, Abgesenkter Bürgersteig, Abgesenkte Bordsteinkante, Stellplatzzufahrt, Bordstein, Parkplatzzufahrt, Autozufahrt, Bürgersteig, Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung