Gehwegüberfahrten Instandhaltung

    Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden

    Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.

    Beschreibung

    Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

    Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.

    Zuständigkeit

    • Regionales Tiefbauamt
    • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Mercatorstraße 9

    24106 Kiel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 3830

    Fax: 0431 383-2754

    E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2019 (von: Schmeets, Angelika)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Papke, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Kisdorf - Bauen

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Str. 2

    24568 Kattendorf

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 9
    Gebühren: nein

    Winsener Straße, Kattendorf

    Bus: 7977

    Bus: 7980

    Bus: 7973

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstags zusätzlich 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04191 950674

    E-Mail: bauen@amt-kisdorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2024 (von: Kaiser, Stina)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Kaiser, Stina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angabe der Anschrift
    • Gegebenenfalls Planungsunterlagen

    Voraussetzungen

    • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
    • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
    • Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Vor Beginn der Arbeiten.

    Bearbeitungsdauer

    Individuell je nach Aufwand.

    Kosten

    Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 31.05.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Garagenzufahrt, Abgesenkter Bürgersteig, Abgesenkte Bordsteinkante, Stellplatzzufahrt, Bordstein, Parkplatzzufahrt, Autozufahrt, Bürgersteig, Zufahrt, Bordsteinabsenkung, Grundstückszufahrt, Bürgersteigabsenkung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)