Instandhaltung einer Gehwegüberfahrt melden
Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt Instand halten möchten, müssen Sie dies dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Beschreibung
Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.
Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihre Gehwegüberfahrt intakt und benutzbar ist. Wenn Sie dafür Maßnahmen der Instandhaltung durchführen, müssen Sie diese dem zuständigen Tiefbauamt melden.
Zuständigkeit
- Regionales Tiefbauamt
- Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB IV: Bauen und Planung - Tiefbau
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten): Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere Online-Terminbuchung.
Kontakt
Kontaktperson
Herr A. Bischoff
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
Telefon Festnetz: 04535 509433
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Herr A. Dengler
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-432
E-Mail: tiefbau@amt-itzstedt.de
Frau B. Kerschbaumer
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509424
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Frau D. Pelzl
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Fax: 04535 509153
Telefon Festnetz: 04535 509426
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Frau R. Toppa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-422
E-Mail: bauantraege@amt-itzstedt.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Angabe der Anschrift
- Gegebenenfalls Planungsunterlagen
Voraussetzungen
- Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
- Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie melden die Instandhaltungsmaßnahme vor Beginn der Arbeiten der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
- Sie erhalten Nachricht von der zuständigen Stelle.
Fristen
Vor Beginn der Arbeiten.
Bearbeitungsdauer
Individuell je nach Aufwand.
Kosten
Sie tragen die Kosten für die Instandhaltungen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024
Stichwörter
Abgesenkter Bürgersteig, Garagenzufahrt, Bürgersteigabsenkung, Autozufahrt, Bordsteinabsenkung, Parkplatzzufahrt, Bürgersteig, Zufahrt, Bordstein, Abgesenkte Bordsteinkante, Grundstückszufahrt, Stellplatzzufahrt