• Klein Zecher (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)
Gehwegüberfahrten Änderung

Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Wenn Sie Ihre bestehende Gehwegüberfahrt (abgesenkter Bordstein) ändern lassen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Beschreibung

Eine Gehwegüberfahrt wird auch als abgesenkte Bordsteinkante bezeichnet. Sie dient der einfachen Erreichung des eigenen Grundstücks von der Straße aus mit einem Fahrzeug.

Haben Sie bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück, können Sie diese ändern lassen.

Hierfür benötigen Sie vorab eine Erlaubnis des örtlich zuständigen Tiefbauamtes. Das Tiefbauamt kann Ihnen konkrete Vorschriften nennen, wie Sie Gehwegüberfahrt ändern dürfen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

  • Regionales Tiefbauamt
  • Bei Ausnahmen (zum Beispiel Fahrradweg auf Bundesstraßen) Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

Adresse

Hausanschrift

Mercatorstraße 9

24106 Kiel

Kontakt

Telefon Festnetz: 0431 3830

Fax: 0431 383-2754

E-Mail: gst@lbv-sh.landsh.de

Version

Technisch erstellt am 13.08.2019

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag, sofern vorhanden
  • Gegebenenfalls erforderliche Anlagen (zum Beispiel Katasterplan, Lageplan)

Voraussetzungen

  • Sie sind die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer, Pächter oder Pächterin oder eine sonstige berechtigte Person.
  • Sie haben bereits eine Gehwegüberfahrt zu Ihrem Grundstück.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt bei der zuständigen Stelle.
  • Der Antrag wird geprüft.
  • Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vor-Ort-Termin organisieren und durchführen.
  • Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).

Fristen

Sie können mit den Arbeiten beginnen, sobald Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Bearbeitungsdauer

Individuell je nach Aufwand.

Kosten

Sie tragen die Kosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Gebühr wird vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein erhoben, wenn dieser zuständig ist.: Verwaltungsgebühr 22.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 30.05.2024

Version

Technisch erstellt am 31.05.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Bürgersteigabsenkung, Abgesenkter Bürgersteig, Grundstückszufahrt, Stellplatzzufahrt, Autozufahrt, Garagenzufahrt, Parkplatzzufahrt, Zufahrt, Abgesenkte Bordsteinkante, Bordstein, Bordsteinabsenkung, Bürgersteig

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020