• Barmstedt (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein)
Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.

Beschreibung

Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

Zuständigkeit

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

Adresse

Hausanschrift

Brunswiker Straße 16-22

24105 Kiel

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 431 988-0

E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

Internet

Stichwörter

Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 26.08.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
  • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
  • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
  • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Klage

Verfahrensablauf

  • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
  • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
  • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
  • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

3 Monate (Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen.)

Kosten

Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.: Abgabe ab 50.0 EUR bis 75.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 24.05.2024

Version

Technisch erstellt am 24.05.2024

Technisch geändert am 01.09.2024

Stichwörter

Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Hochschulzugangsqualifikation, Abschluss Ausland, Anerkennung, Schule, Ausbildung, HZQ, Gleichwertigkeit, ESA, Mittlerer Schulabschluss, Qualifikation, Schulbesuch, Bewertung, Bildung, MSA, Zeugnis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020