Ausländische Schulabschlüsse Anerkennung

    Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen

    Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.

    Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.

    Zuständigkeit

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein

    Ansprechpartner

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
    • Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
    • Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
    • Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie

    Voraussetzungen

    Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
    • Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
    • Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
    • Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Monate (Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen.)

    Kosten

    Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.: Abgabe ab 50.00 EUR bis 75.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 24.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Stichwörter

    Mittlerer Schulabschluss, Ausbildung, MSA, Hochschulzugangsqualifikation, ESA, Schule, Gleichwertigkeit, Bewertung, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, Abschluss Ausland, Zeugnis, HZQ, Anerkennung, Bildung, Schulbesuch, Qualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de