Bewertung ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben, können Sie sich diesen unter bestimmten Voraussetzungen in Schleswig-Holstein anerkennen lassen.
Beschreibung
Sie können Ihre im Ausland erworbenen Bildungsnachweise hinsichtlich der Gleichwertigkeit mit Schulabschlüssen in Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation bewerten lassen.
Die Bewertung und Anerkennung Ihrer Nachweise im Ausland wird individuell geprüft. Sie haben keinen Anspruch auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit mit einem bestimmten deutschen Schulabschluss.
Zuständigkeit
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig Holstein
Ansprechpartner
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 988-0
E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de
Internet
Stichwörter
Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder anderes Ausweisdokument (Kopie)
- Bei Nicht-EU-Angehörigen den Aufenthaltstitel
- Ausländische Bildungsnachweise, einschließlich vorhandener Fächer und Zensurenlisten und aller Studiennachweise in amtlich beglaubigter Kopie
- Übersetzungen der Bildungsnachweise, wenn diese nicht auf Englisch, Französisch, Deutsch oder Dänisch verfasst wurden in amtlich beglaubigter Kopie
Voraussetzungen
Sie haben im Ausland Schulen besucht und haben darüber Bildungsnachweise.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
- Sie haben eine Schule im Ausland besucht und gegebenenfalls einen Abschluss erworben.
- Sie können den Schulbesuch mit Dokumenten nachweisen.
- Sie stellen einen Antrag auf Bestätigung der Gleichwertigkeit mit einem Schulabschluss aus Schleswig-Holstein oder einer Hochschulzugangsqualifikation.
- Das Bildungsministerium prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung über die Anerkennung schriftlich mit.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Die Bearbeitungsdauer kann bis zu 3 Monate betragen.)
Kosten
Vorkasse nur bei Wohnsitz im Ausland. Die Kosten variieren je nach Schulabschluss. Gebührenbefreiung möglich bei Bezug von Leistungen nach SGBII oder Asylbewerberleistungsgesetz.: Abgabe ab 50.0 EUR bis 75.0 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein am 24.05.2024
Stichwörter
Bewertung, Erster allgemeinbildender Schulabschluss, MSA, HZQ, Zeugnis, Anerkennung, Hochschulzugangsqualifikation, Mittlerer Schulabschluss, Schulbesuch, Bildung, Abschluss Ausland, ESA, Schule, Ausbildung, Gleichwertigkeit, Qualifikation