Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung das Bauvorhaben auf dem betroffenen Grund durchzuführen.

    Beschreibung

    Mit dem Aufgrabeschein erhält die Baufirma die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Baulastträger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.

    Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.

    Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Rechte und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.

    Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.


    Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.

    Ausnahme: Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien. Hierfür ist nach § 68 TKG keine Aufgrabegenehmigung, sondern nur die Zustimmung des Straßenbaulastträgers erforderlich (ab 01.12.2021: § 127 TKG). Betriebs- und Unterhaltungsarbeiten sind dabei zustimmungsfrei, da diese Arbeiten von der erteilten Zustimmung bei der Verlegung mit abgedeckt sind.

    .Hinweis:

    Im Rahmen von Leitungsverlegungen auf Straßengebiet können auch entsprechende Nutzungsverträge abzuschließen sein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An das Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder

    an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) für die in seinem Zuständigkeitsbereich liegenden Straßen:

    • Bundesfern- und Landesstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD),
    • Bundesfernstraßen innerhalb der OD bei einer Einwohnerzahl von weniger als 80.000 Einwohner,
    • innerhalb der OD für Landesstraßen bei einer Einwohnerzahl von weniger als 20.000 Einwohner,
    • für Kreisstraßen gemäß Auftragsverwaltung in den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland, Stormarn, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde und Schleswig-Flensburg.

    Hinweise für Büsum-Wesselburen: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt.

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 4 - Fachdienst Technisches Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    25764 Wesselburen

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2024 (von: Webservice, Amt Büsum-Wesselburen)

    Technisch geändert am 24.11.2024 (von: Webservice, Amt Büsum-Wesselburen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Das örtliche Tiefbauamt benötigt einen Antrag auf Genehmigung einer Aufgrabung und ggf. einen Lageplanauschnitt.

    Das LBV-SH benötigt je nach dem, wo die Aufgrabung durchgeführt werden soll, unterschiedliche Unterlagen. Daher wird empfohlen, sich diesbezüglich mit dem LBV-SH in Verbindung zu setzen.

    Hinweise für Büsum-Wesselburen: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt. Das Formular können Sie HIER herunterladen. 

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt. Das Formular können Sie HIER herunterladen.

    Formulare

    Die Aufgrabgenehmigung kann formlos beim örtlichen Tiefbauamt beantragt werden.

    Hinweise für Büsum-Wesselburen: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt. Das Formular können Sie HIER herunterladen. 

    Amt Büsum-Wesselburen:

    Der Aufgrabeschein für Gemeindestraßen, -wege und -plätze des Amtsgebietes wird beim Tiefbauamt des Amtes Büsum-Wesselburen (tiefbauamt@amt-buesum-wesselburen.de) beantragt. Das Formular können Sie HIER herunterladen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.

    Bei Zustimmungsanträgen gem.  § 127 TKG sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.

    Kosten

    Grundsätzlich keine.

    Die Benutzung der Verkehrswege für Telekommunikationslinien, die öffentlichen Zwecken dienen sind unentgeltlich.

    Gem. § 223 Abs. 4 TKG dürfen lediglich die Verwaltungskosten abdeckende Gebühren und Auslagen für die Erteilung von Zustimmungsbescheiden erhoben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    Hinweise für Büsum-Wesselburen: Aufgrabung im öffentlichen Verkehrsraum beantragen

    Amt Büsum-Wesselburen:

    und bei der Gemeinde Büsum die ggf. erforderliche Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen. LINK zum Kampfmittelräumdienst.

    Amt Büsum-Wesselburen:

    und bei der Gemeinde Büsum die ggf. erforderliche Auskunft über mögliche Kampfmittelbelastungen. LINK zum Kampfmittelräumdienst.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 23.05.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Telekommunikation, Leitung verlegen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)