Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition beantragen

    Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde anbieten wollen, benötigen Sie eine Anerkennung des Lehrgangs von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde.

    Beschreibung

    Wenn Sie Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde zum Beispiel für Sportschützen oder Bewachungsunternehmen anbieten wollen, müssen Sie sich den Lehrgang von Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde anerkennen lassen.

    Im Lehrgang müssen Sie unter anderem folgende Inhalte vermitteln:

    • Die rechtlichen Grundlagen des Waffenrechts, Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands.
    • Die sichere Handhabung von Waffen und Munition.
    • Die Funktionsweise von Langwaffen, Kurzwaffen und Munition sowie die Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses.

    Der Lehrgang ist mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung abzuschließen. Hierfür müssen Sie einen Prüfungsausschuss bilden.

    Die zuständige Waffenbehörde kann Ihre Anerkennung mit Auflagen verbinden.

    Zuständigkeit

    Waffenbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Jagd- und Waffenbehörde Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 41

    23701 Eutin

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-811

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-811

    E-Mail: waffenbehoerde@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Gegebenenfalls erforderliche Nachweise

    Voraussetzungen

    Sie wollen einen Lehrgang zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition anerkennen lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen einen Antrag bei der zuständigen Stelle.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Sie erhalten eine Rückmeldung von der zuständigen Stelle.

    Fristen

    Die Anerkennung muss vor Beginn der Lehrgänge erfolgt sein.

    Kosten

    Verwaltungsgebühr ab 200.00 EUR bis 1000.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 14.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Waffensachverständnis, Schießen, Schusswaffen, Waffenverständnis, Sachkundenachweis, Langwaffen, Jagen, Sportschießen, Gewehr, Waffenfachwissen, Sportschütze, Waffenkenntnisse, Geschoss, Waffenexpertise, Schütze, Jagd, Kurzwaffen, Pistole, Waffensachkenntnis, Revolver, Waffenkunde

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English