Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

    Brauchen Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs? Als berechtigte Person können Sie eine Auskunft beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Informationen zum Halter oder zur Halterin eines Fahrzeugs sowie den Fahrzeugdaten benötigen, können Sie unter bestimmten Umständen eine Fahrzeugregisterauskunft beantragen.

    Diese Fahrzeugdaten können folgende Informationen beinhalten:

    • Familienname
    • Vorname
    • Ordens und Künstlername
    • Anschrift
    • Art, Hersteller und Typ des Fahrzeugs
    • Name und Anschrift der Versicherung
    • Nummer des Versicherungsscheins oder Nummer der Versicherungsbestätigung
    • Gegebenenfalls Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses
    • Gegebenenfalls Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht
    • Zeitpunkt der Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens für den Halter oder die Halterin
    • Kraftfahrzeugkennzeichen

    Bitte beachten Sie, dass sich die übermittelten Daten je nach Anlass der Anfrage unterscheiden und weitere Daten hinzukommen können.

    Zuständigkeit

    • Kraftfahrtbundesamt (KBA)
    • Zulassungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Kraftfahrt-Bundesamt, Sachgebiet 223

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei Onlineantrag  :

    • Identifizierung über AusweisApp

    Bei postalischem Antrag:

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Formular

    Voraussetzungen

    Als Privatperson oder privates Unternehmen können Sie eine einfache Auskunft beantragen.

    Sie können eine einfache Registerauskunft aus folgenden Gründen beantragen:

    • Rechtsansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr
    • Privatklagen für Verstöße im Straßenverkehr

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    •  Sie stellen den Antrag schriftlich oder online.
    • Nach Eingang des Antrags prüft das Kraftfahrbundesamt den Antrag und erteilt die Auskunft.
    • Die Auskunft wird per Post zu Ihnen geschickt.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 5 Tage

    Kosten

    gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) Gegebenenfalls zusätzliche Kosten: Postgebühren und Nachnahmegebühren bei postalischem Weg: Gebühr 5.10 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein am 26.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Kennzeichenauskunft, Halterauskunft, Pkw Auskunft, Kfz-Auskunft, Halterdaten, Halterabfrage, Kennzeichenabfrage, Fahrzeuginformationen, Kennzeicheninformation, Pkw-Register Auskunft, Fahrzeugabfrage, Kfz-Register Anfrage

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de