Förderung von Maßnahmen zur Jugendbildung beantragen
Wenn Sie Maßnahmen zur politischen, ökologischen, kulturellen und gesundheitlichen Jugendbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Beschreibung
Die Förderung von Maßnahmen zur Jugendbildung zielt darauf ab, jungen Menschen durch Bildungsangebote wichtige soziale, kulturelle und politische Kompetenzen zu vermitteln. Diese Förderprogramme sind darauf ausgerichtet, Jugendliche aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzubinden und ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung zu unterstützen. Durch die Teilnahme an Bildungsprojekten, Workshops und Seminaren erhalten Jugendliche die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen, ihre Talente zu entdecken und sich kritisch mit verschiedenen Themen auseinanderzusetzen.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Jugend und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontaktperson
Frau Otte
Internet
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein