Förderung von Maßnahmen zur Jugendbildung beantragen

    Wenn Sie Maßnahmen zur politischen, ökologischen, kulturellen und gesundheitlichen Jugendbildung durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Beschreibung

    Die Förderung von Maßnahmen zur Jugendbildung zielt darauf ab, jungen Menschen durch Bildungsangebote wichtige soziale, kulturelle und politische Kompetenzen zu vermitteln. Diese Förderprogramme sind darauf ausgerichtet, Jugendliche aktiv in gesellschaftliche Prozesse einzubinden und ihre persönliche sowie berufliche Entwicklung zu unterstützen. Durch die Teilnahme an Bildungsprojekten, Workshops und Seminaren erhalten Jugendliche die Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen, ihre Talente zu entdecken und sich kritisch mit verschiedenen Themen auseinanderzusetzen.

    Ansprechpartner

    Stadt Schleswig - Sachgebiet Jugend und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischbrückstraße 1

    24837 Schleswig

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English