Förderung von Kinder- und Jugendfahrten beantragen

    Wenn Sie eine Fahrt für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 bis 27 Jahren organisieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten. 

    Beschreibung

    Die Förderung von Kinder- und Jugendfahrten ermöglicht es jungen Menschen, an pädagogisch betreuten Reisen teilzunehmen. Es gibt Fahrten mit kulturellem, sportlichem oder bildungsorientiertem Schwerpunkt. Die Fahrten sollen die sozialen, kulturellen und persönlichen Kompetenzen der Kinder und Jugendliche stärken.

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend, Schule und Sport / Schulen/Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 13

    25335 Elmshorn

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Donnerstag: zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr, (Bürgerbüro - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung Amt für Soziales - Mittwoch geschlossen! Bürgerbüro Online-Termine im Bürgerbüro

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4121 2310

    Fax: +49 4121 231441

    E-Mail: amtfuerkinderjugendschuleundsport@elmshorn.de

    Kontaktperson

    • Herr Klaus

      Telefon mobil: +49 151 67653452

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English