Als Deutsche oder Deutscher nach Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wahlberechtigt sind und aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehren, können Sie sich in das Wählerverzeichnis zur
Europawahl eintragen lassen, falls die Voraussetzungen für eine Eintragung von Amts wegen nicht erfüllt sind.
Beschreibung
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und aus dem Ausland zurück nach Deutschland ziehen, werden Sie eventuell nicht automatisch im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen.
Dies hängt davon ab, wann Sie sich nach Ihrer Rückkehr wieder in Deutschland angemeldet haben. Wenn Sie dies nach dem 42. und vor dem 20. Tag vor der Wahl getan haben, müssen Sie die Eintragung ins Wählerverzeichnis schriftlich beantragen.
Zuständigkeit
örtlich zuständige Gemeinde
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Christiansen (Leitung Bürgerbüro)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-851
E-Mail: admin@amtfa.de
E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de
E-Mail: m.christiansen@amtfa.de
Frau Inke Sönnichsen
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-857
E-Mail: i.soennichsen@amtfa.de
E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nebel Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ina Schumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-31
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: i.schumann@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Internet
erforderliche Unterlagen
Erklärung an Eides statt zur Wahlberechtigung und Erklärung, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde
Formulare
keine
Voraussetzungen
Sie können sich als volljährige Deutsche oder volljähriger Deutscher ohne Wahlrechtsausschluss nach Ihrer Rückkehr aus dem Ausland zur Europawahl ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie:
- sich in Deutschland nach dem 42. Tag, aber vor dem 20. Tag vor der Wahl anmelden
- als Deutsche oder Deutscher aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland zurückkehren oder
als Deutsche oder Deutscher außerhalb der Bundesrepublik gelebt haben und nach Deutschland zurückkehren, wenn Sie nach ihrem 14. Geburtstag mindestens 3 Monate in Deutschland eine Wohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten und dieser nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
als Deutsche oder Deutscher aus sonstigen Staaten nach Deutschland zurückkehren, wenn sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik erworben haben und von ihnen betroffen waren
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie melden sich nach dem 42., aber vor dem 20. Tag bei Ihrer Zuzugsgemeinde an.
- Sie versichern an Eides statt, dass Sie wahlberechtigt sind und erklären, dass nicht woanders ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt wurde.
- Die Behörde entscheidet über Ihren Antrag und versendet eine Wahlbenachrichtigung oder einen ablehnenden Bescheid.
Fristen
ab dem 41. bis zum 21. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes NRW am 27.10.2020
Stichwörter
Rückkehrer, Wählerverzeichnis, Rückkehrerin, Wählerin, Wahlen, Deutscher, Wahl, Deutsche, Europawahl, Wähler