Antrag und Unterlagen und sowie Bericht der Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes veröffentlichen

    Als Genehmigungsbehörde müssen Sie den Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Anlage sowie die für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen veröffentlichen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Genehmigungsbehörde die Errichtung und den Betrieb einer Anlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie den Antrag nebst Dokumenten bei sich sowie an geeigneter Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich auslegen.

    Zuständigkeit

    Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

    Ansprechpartner

    Landesamt für Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Chaussee 25

    24220 Flintbek

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr Freitag von 9.00-12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4347 704-116

    Telefon Festnetz: +49 4347 704-0

    E-Mail: poststelle.flintbek@lfu.landsh.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
    • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
    • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
    • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

    Voraussetzungen

    • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie geben die Auslegung über das Amtsblatt im Vorwege bekannt.
    • Sie legen den Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in Ihrer Behörde und an einer geeigneten Stelle in der Nähe des Standorts der Anlage öffentlich aus.
    • Sie nehmen Einwendungen entgegen.

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Monat (Sie legen die Unterlagen für einen Monat öffentlich aus.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 21.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Antrag, Beteiligung der Öffentlichkeit, Immissionsschutz, Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz, Unterlagen, UVP-Bericht, Beteiligungsverfahren, Beteiligung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de