Förderung „STEP“ für das Coaching von Schülerinnen und Schüler mit Fokus auf den Erwerb eines Schulabschlusses beantragen
Wenn Sie als Bildungseinrichtung Coachings für Schülerinnen und Schüler für den Übergang von der Schule in den Beruf anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Das „Handlungskonzept STEP“ (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive) ist ein integraler Bestandteil des Arbeitsmarktprogramms Schleswig-Holsteins (2021-2027). Es fördert Bildungseinrichtungen, die Schülerinnen und Schüler durch ein gezieltes Coaching beim Ersten allgemeinbildenden und Mittleren Schulabschluss und beim Berufseinstieg unterstützen.
Sie können als Bildungseinrichtung die Förderung in Anspruch nehmen, wenn Sie Schülerinnen und Schüler in flexiblen Übergangsphasen gemäß schleswig-holsteinischem Schulgesetz (Prüfung zum Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) nach 3 Jahren) oder mit sonderpädagogischem Förderbedarf coachen.
Ihre Coaches übernehmen die folgenden Aufgaben:
- Individuelle Begleitung und Beratung der Teilnehmenden
- Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Vorbereitung
- Förderung von Kompetenzen zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
- Hilfe bei der Überwindung von Barrieren, die der Integration in den ersten Arbeitsmarkt im Wege stehen
Durch die Integration dieser Zielgruppen in den ersten Arbeitsmarkt wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen. Sie fördern auch die selbstbestimmte gesellschaftliche Teilhabe im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention.
Sie können eine Förderung für die direkten Personalkosten für Projektkoordination, Coaching-Fachkräfte oder Projektsachbearbeitung erhalten.
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe beträgt maximal 98 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben (ESF Plus- und Landesmittel).
Sie können eine Förderung in Höhe von 30 Prozent der direkten Personalkosten für Ihre indirekten Kosten, Gemeinkosten oder Sachkosten erhalten.
Zuständigkeit
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Bildungseinrichtung außerhalb der Landesverwaltung mit Sitz in Schleswig-Holstein sein.
- Sie müssen als Bildungseinrichtung eine AZAV-Zertifizierung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) haben.
- Sie dürfen nicht bereits eine Förderung für den Übergang von Schule zum Beruf erhalten.
- Für die regionale Planung und Umsetzung der Projekte benötigen Sie ein gutes Netzwerk in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten.
- Sie müssen sich als Bildungseinrichtung an der Finanzierung mit mindestens 2 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben beteiligen.
Rechtsgrundlage(n)
- ESF Plus Verordnung – VERORDNUNG (EU) 2021/1057
- Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates – VERORDNUNG (EU) 2021/1060
- Rahmenrichtlinie des Arbeitsmarktprogramms des Landes Schleswig-Holstein für die Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus
- Arbeitsmarktprogramm des Landes Schleswig-Holsteins, Förderperiode 2021-2027 des ESF Plus, Handlungskonzept STEP (Selbsteinschätzung, Training, Entwicklung, Perspektive)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Antrag online stellen möchten:
- Sie stellen Ihren Antrag auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein unter Fördermittelantrag HK STEP.
- Ihre Organisation benötigt hierfür ein Servicekonto auf dem Service-Portal des Landes Schleswig-Holstein sowie ein ELSTER-Organisationszertifikat. Letzteres dient zur Authentifizierung des Servicekontos Ihrer Organisation.
- Die eingereichten Projektanträge werden von einer fachkundigen Jury aus Vertreterinnen und Vertretern des für den Förderaufruf zuständigen Ministeriums und der Investitionsbank Schleswig-Holstein als Bewilligungsbehörde auf Grundlage eines Scoring-Modells bewertet und durch das Ministerium bestätigt.
- Die Investitionsbank Schleswig-Holstein bewilligt Ihren Antrag oder gewährt aufgrund des kurzfristigen Beginns des Projekts zunächst einen vorzeitigen Maßnahmebeginn. Durch eine Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns ergibt sich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Ohne einen Zuwendungsbescheid oder die Gewährung des vorzeitigen Maßnahmebeginns darf nicht mit dem Projekt begonnen werden, ansonsten ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wenn Sie den Antrag in Ausnahmefällen schriftlich stellen möchten:
- Sie fordern den Projektantrag bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein unter foerderprogramme@ib-sh.de an.
- Sie reichen den Projektantrag in Papierform ein.
- Sie senden zusätzlich den Projektantrag inklusive aller Anlagen in einer zusammenhängenden PDF-Datei an lpa-belege@ib-sh.de.
Fristen
Bis 15.05.2024 um 12:00 Uhr.
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Es kann auch die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein und Lernwerkstätten berücksichtigt werden.
Zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU wird ein datenschutzkonformes Monitoring-Verfahren angewendet, um die Wirksamkeit der Förderung zu messen.
Über die Unterstützung der EU müssen Sie auf Ihrer Webseite sowie in sozialen Medien, auf Unterlagen und Kommunikationsmaterial informieren.
Die Benachrichtigung durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein über die Förderentscheidung erfolgt voraussichtlich im Juni 2024.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. am 23.02.2024
Stichwörter
Entwicklung, Unterstützung Förderschwerpunkt Lernen, Flexible Übergangsphasen, Bildungsangebot, Lernunterstützung, Selbsteinschätzung, Schülerinnen- und Schülercoachings, Training, Leistungsförderung, Arbeitsmarktprogramm, Schulcoachings, Mittlerer Schulabschluss, Perspektive, Selbsteinschätzung Training Perspektive, Landesförderzentren, Bildungsförderung