Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege Gewährung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege beantragen

    Wenn Sie nicht sicherstellen können, dass es ihrem Kind bei Ihnen zuhause gut geht, dann kann Ihr Kind vorübergehend oder auf längere Zeit in einer Pflegefamilie leben.

    Beschreibung

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bedeutet, dass Ihr Kind in einer anderen Familie lebt und dort betreut wird. Bei welcher Pflegefamilie Ihr Kind lebt und wie lange, hängt zum Beispiel hiervon ab:

    • Alter des Kindes
    • Entwicklungsstand Ihres Kindes
    • Bindungen Ihres Kindes
    • Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen bei Ihnen

    Die Pflegeeltern werden vom Jugendamt gemeinsam mit Ihnen ausgesucht. 
    Nur geeignete Personen können Pflegeeltern werden und Ihr Kind bei sich aufnehmen. 
    Auch Verwandte (z.B. Großeltern) können Pflegeeltern sein.
    Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege kann zeitlich befristet oder auf Dauer sein. Sie ist eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Sie kann auch für junge Volljährige gelten.

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Fachdienst Familien- und Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 2

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Donnerstag von 14:30 bis 17:30 Uhr und nach telefonischer Absprache Für Ihre Fragen und Auskünfte steht Ihnen der Informationsschalter zur Verfügung. Öffnungszeiten des Informationsschalters: Montag bis Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Donnerstagvon 14:30 bis 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2744

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2514

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2699

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2374

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2362

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2528

    E-Mail: asd@neumuenster.de

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 2

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2784

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2726

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2516

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2759

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2376

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2713

    Fax: +49 4321 942-2744

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2354

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2725

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2848

    E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis 
    • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind (die personensorgeberechtige Person).
    • Sie schaffen es nicht, das Kind so versorgen und zu erziehen, dass es gut für das Kind ist.
    • Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege ist geeignet und notwendig. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf. 
    • Das Jugendamt erklärt Ihnen in einem persönlichen Gespräch welche Hilfen es gibt.
    • Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.
    • Wenn das Jugendamt und Sie zu dem Ergebnis kommen, dass eine Unterbringung Ihres Kindes in einer Pflegefamilie sinnvoll ist, dann können Sie einen Antrag auf "Hilfen zur Erziehung" stellen. 
    • Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.
    • Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Pflegefamilie. Sie können Wünsche äußern. Wenn es mehrere mögliche Pflegeeltern gibt, dann können sie mit auswählen. 
    • Das Jugendamt überprüft regelmäßig, ob die Hilfe immer noch passend ist.
       

    Kosten

    Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Pflegefamilie, Pflegekind, Unterbringung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de