Hilfe für junge Volljährige beantragen
Junge Erwachsene haben manchmal Schwierigkeiten, selbstständig und ohne Hilfen von Anderen zu leben. Für Menschen im Alter von 18 bis 27 Jahren gibt es die sogenannten "Hilfen für junge Volljährige" vom Jugendamt.
Beschreibung
Die "Hilfen für junge Volljährige" beinhalten unterschiedliche Leistungen, die für junge Erwachsene geeignet sind. Die Hilfe soll Menschen zwischen 18 und 21 helfen, ein Leben in Eigenverantwortung und selbstbestimmt zu führen. Bei der Antragstellung wird geprüft, welche Hilfen im Einzelfall sinnvoll sind.
Wenn das 21. Lebensjahr vollendet wurde, kann es in begründeten Einzelfällen eine Fortsetzungshilfe geben.
Das Jugendamt bietet unterschiedliche, individuelle Unterstützung an. Die Unterstützung orientiert sich dabei an:
- Persönliche Zielen
- Wünschen
- Fähigkeiten
- Ressourcen
Ressourcen können sein: das Umfeld, Freundinnen und Freunde und die Familie.
Pädagogische Fachkräfte begleiten den Menschen dabei, Alltagsprobleme zu bewältigen und helfen, eine Perspektive zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Person bei Ihren Eltern, in einer eigenen Wohnung oder einer Wohngruppe lebt.
Folgende Formen gibt es:
- Erziehungsbeistandschaft – eine Person unterstützt im Alltag.
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung, um persönliche Krisen zu meisten und Probleme immer mehr selbst zu lösen.
- Heimerziehung – Betreuung in einer Einrichtung außerhalb des Elternhauses
- Betreute Wohnformen – der Weg in ein eigenständiges Leben in den eigenen 4 Wänden
- Eingliederungshilfe für junge Volljährige mit einer (drohenden) seelischen Behinderung.
Junge Menschen, die bereits vor ihrer Volljährigkeit Hilfe vom Jugendamt erhalten haben und diese Hilfe weiter erhalten möchten, müssen selbst einen Antrag auf Hilfen für junge Volljährige stellen. Vorher waren die Personensorgeberechtigten (Eltern oder Vormund) anspruchsberechtigt.
Hinweise für Segeberg: Hilfe für junge Volljährige beantragen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Jugendamt - Soziale Dienste Nord, Bad Bramstedt und Umgebung sowie Boostedt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 951-8300
Kreis Segeberg - Jugend und Bildung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: jugend@segeberg.de
Telefon Festnetz: +49 4551 951-9692
erforderliche Unterlagen
- Ausweis
Voraussetzungen
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Hilfe bis 27 Jahren gewährt werden, wenn die Hilfe bereits vorher begonnen wurde.
- Aufgrund Ihrer Persönlichkeitsentwicklung können Sie kein selbstbestimmtes, eigenverantwortliches und selbständiges Leben führen.
- Eine Hilfe ist geeignet und notwendig. Dies prüft das Jugendamt.
- Bei einer (drohenden) seelischen Behinderung benötigen Sie eine fachärztliche Stellungnahme, wenn sie eine Eingliederungshilfe für junge Volljährige beantragen möchten. Das Jugendamt kann diese mit Ihrem Einverständnis einholen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.
- In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige in Frage kommt, dann stellen Sie einen Antrag auf Gewährung einer Hilfe.
- Wenn eine Hilfe für junge Volljährige bewilligt ist, erstellen alle Beteiligte gemeinsam einen Hilfeplan. Darin wird festgelegt, wie die Hilfe in Ihrem Fall gestaltet werden soll.
Kosten
Eine Hilfe für junge Volljährige in ambulanter Form ist kostenfrei. Ambulant bedeutet, wenn Sie bei Ihren Eltern oder in einer eigenen Wohnung leben.
Bei einer Hilfe für junge Volljährige in stationärer Form müssen Sie sich im angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen, wenn Sie ein Einkommen haben oder über Vermögen verfügen. Stationär bedeutet, dass Sie in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform leben.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport in Bremen am 10.11.2022
Stichwörter
Förderung, Krisen, Konflikte, Junge Erwachsene, Unterstützung, Adoleszenz
Metainformation
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Oering
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Blunk
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Winsen
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Leezen
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Nahe
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Westerrade
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Kayhude
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Nehms
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Weede
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Ellerau
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Tarbek
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Glasau
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Seth
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Krems II
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Wensin
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Schieren
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Dreggers
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Traventhal
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Segeberg
- Ursprungsportal: Hilfe für junge Volljährige beantragen in Damsdorf