• Heikendorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Beistandschaft durch das Jugendamt Aufhebung

Beistandschaft durch das Jugendamt beenden

Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.

Beschreibung

Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.

Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn

  • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
  • das Kind volljährig ist,
  • Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
  • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung

Adresse

Hausanschrift

Hamburger Straße 17-18

24306 Plön

Öffnungszeiten

Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4522 743223

Fax: +49 4522 74395223

E-Mail: klaus-dieter.seute@kreis-ploen.de

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 28.03.2013

Technisch geändert am 14.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft

Voraussetzungen

  • Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
  • Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

Version

Technisch erstellt am 13.03.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Beistandschaft kündigen, Ehescheidung, getrenntlebend, Beistand, Alleinerziehend, Beistandschaft loswerden, Jugendamt, Vaterschaft, Unterhalt, Scheidung, Trennung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020