Beistandschaft durch das Jugendamt beenden
Sie haben einen Beistand für Ihr Kind beantragt und brauchen diesen jetzt nicht mehr? Dann können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt beenden.
Beschreibung
Eine Beistandschaft ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung von Kindern und Jugendlichen. Wenn Sie die Vaterschaft feststellen lassen oder Unterhaltssicherung einfordern wollen, kann das Jugendamt das Kind in den entsprechenden Verfahren rechtlich vertreten und Sie so entlasten. Wenn Sie den Beistand nicht mehr brauchen, können Sie die Beistandschaft beim örtlichen Jugendamt ganz oder teilweise beenden.
Die Beistandschaft endet automatisch, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn
- beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
- das Kind volljährig ist,
- Sie mit dem Kind ins Ausland ziehen oder
- die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Abteilung Kinder, Jugend und Betreuung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr 14.30 - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Iris Bartsch
Zuständig für
- Sonstiges: N bis Q, S, Sch, T - W
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395346
E-Mail: Iris.Bartsch@kreis-ploen.de
Telefon Festnetz: +49 4522 743346
Bianca Pöhls
Zuständig für
- Sonstiges: A, B, I bis K, X bis Z
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743513
E-Mail: Bianca.Poehls@kreis-ploen.de
Fax: +49 4522 74395513
Nadine Zücker
Zuständig für
- Sonstiges: C bis H, L, M, R, St
Hausanschrift
Fax: +49 4522 74395516
Telefon Festnetz: +49 4522 743516
E-Mail: Nadine.Zuecker@kreis-ploen.de
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Erklärung zur Aufhebung der Beistandschaft
Voraussetzungen
- Ihr Kind erhält Beistand durch das Jugendamt.
- Sie sind sorgeberechtigt und haben den Beistand beantragt.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.: Abgabe kostenfrei
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
Beistandschaft kündigen, Ehescheidung, getrenntlebend, Beistand, Alleinerziehend, Beistandschaft loswerden, Jugendamt, Vaterschaft, Unterhalt, Scheidung, Trennung