Ein Fahrzeug auf dieselbe Halterin oder denselben Halter wiederzulassen

    Sie möchten Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen? Dann können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde wieder anmelden. 
     

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder im Straßenverkehr nutzen wollen, müssen Sie es zuvor wieder anmelden. 

    Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf dieselbe Halterin oder denselben Halter, wenn Sie die Person sind, die für das Fahrzeug auch zuvor als Halterin oder Halter eingetragen war. Hat ein Halterwechsel stattgefunden, spricht man von einer Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter.

    Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 
     

    Online-Dienste

    alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen

    Zuständigkeit

    Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
    • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters 
      • bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
    • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

    Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

    Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

    Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die bevollmächtigte Person selbst muss sich mit ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

    • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original; gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

    Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

    Voraussetzungen

    • Das Fahrzeug ist aktuell nicht in Betrieb.
    • Es gab keinen Halterwechsel.
    • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
    • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch 

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag auf Wiederzulassung auch über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde stellen, wenn Sie bei Abmeldung die letzte Halterin oder der letzte Halter des Fahrzeugs gewesen sind und noch dieselbe Zulassungsbehörde für Sie zuständig ist.

    Voraussetzungen dafür sind außerdem

    •     ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion
    •     eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    •     eine bei der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) erfolgte Kennzeichenreservierung (für maximal ein Jahr)

    Hinweis: Auf der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) ist ein verdeckter, aber freilegbarer Sicherheitscode aufgebracht, der an einem silbernen Aufkleber zu erkennen ist.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Bei persönlicher Beantragung in der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.

    Kosten

    Wiederzulassung über ein i-Kfz-Portal: Verwaltungsgebühr 12.80 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Wiederzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde: Verwaltungsgebühr 30.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 07.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Motorrad wieder zulassen, Fahrzeug wieder anmelden, Auto wieder zulassen, Fahrzeug, Saisonfahrzeug, Straßenzulassung, Anhänger wieder anmelden, Pkw, Anhänger wieder zulassen, Auto wieder anmelden, Pkw wieder zulassen, Fahrzeug erneut zulassen, Saison-Zulassung, Kfz-Zulassung, Motorrad wieder anmelden, Kfz, Abgemeldetes Fahrzeug zulassen, Kfz wieder zulassen, Wiederanmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de