Außerbetriebsetzung für ein zulassungsfreies Fahrzeug beantragen

    Beschreibung

    Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,

    • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
    • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
    • wenn Sie es verwerten lassen wollen.

    Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.

    • Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
    • Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
    • Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
    • Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
    • Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Sie können Ihr Fahrzeug aber auch bei jeder anderen Zulassungsstelle im Bundesgebiet außer Betrieb setzen lassen.

    Ansprechpartner

    Kfz-Zulassungsstelle Kreis Ostholstein - Fachdienst Straßenverkehr - Kreis Ostholstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Steenbock-Str. 20

    23701 Eutin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins. An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

    Kontakt

    Fax: +49 4521 788-8957

    Telefon Festnetz: +49 4521 788-800

    E-Mail: kfz-zulassung@kreis-oh.de

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Gebührennummer 224 Anlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) 

    Verfahrensablauf

    Abmeldung über das Internet
    Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
    Voraussetzungen dafür sind

    • ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
    • neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
    • eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).

    Hinweis
    Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
    Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat LA 23 am 12.07.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English