Monatliche Pauschalbeträge für laufende Leistungen zum Unterhalt der in Pflegefamilien untergebrachten Minderjährigen und jungen Volljährigen Feststellung

    Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Leistungen der Vollzeitpflege wird der notwendige Unterhalt des Minderjährigen und jungen Volljährigen durch laufende Leistungen sichergestellt. Der notwendige Unterhalt umfasst die Kosten für den Sachaufwand und für die Pflege und Erziehung.

    Beschreibung

    Zur Sicherstellung des notwendigen Unterhalts von Pflegekindern werden laufende Leistungen in Form von Pauschalbeträgen für die Kosten für den Sachaufwand sowie für die Pflege und Erziehung gewährt.

    Die Pauschalbeträge hinsichtlich der Kosten für  den Sachaufwand sind altersgestaffelt und decken den gesamten, regelmäßig wiederkehrenden Lebensunterhalt des Pflegekindes ab. Die Pauschalbeträge für die Pflege- und Erziehung sind altersunabhängig und können sich in der Höhe je nach Pflegeform unterscheiden.

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen

    Adresse

    Hausanschrift

    Plöner Straße 2

    24534 Neumünster

    Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2784

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2726

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2516

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2759

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2376

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2713

    Fax: +49 4321 942-2744

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2354

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2725

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2848

    E-Mail: pflegekinderdienst@neumuenster.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    Sie sind im Rahmen der Vollzeitpflege eine anerkannte Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII  und haben ein Pflegekind in Ihrem Haushalt aufgenommen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 02.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Pflegepersonen, Pflegeeltern, Pflegekind

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de