Einmalige Leistung bei Aufnahme eines Pflegekindes Begleitung

    Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.

    Beschreibung

    Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

    Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

    Hinweise für Segeberg: Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    zuständige Stelle

    Das örtliche Jugendamt

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
     

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Wirtschaftliche und rechtliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Hamburger Straße 30

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Pflegekind, Pflegepersonen, Pflegeeltern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation