Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Bei Aufnahme eines Pflegekindes werden einmalige pauschale Beihilfen oder Zuschüsse bewilligt und mit dem ersten Pflegegeld überwiesen.
Beschreibung
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Pflegekinderdienst und Adoptionen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2784
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2726
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2516
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2759
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2376
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2713
Fax: +49 4321 942-2744
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2354
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2725
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2848
Internet
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 22.05.2023
Stichwörter
Pflegekind, Pflegeeltern, Pflegepersonen