Eignungsfeststellung von Adoptionsbewerber:innen für eine Inlandsadoption Feststellung

    Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen

    Sie möchten ein Kind aus dem Inland adoptieren? Dann müssen Sie sich zunächst als Adoptionseltern qualifizieren.

    Beschreibung

    Ziel einer Adoption ist es, die am besten geeigneten Eltern für ein Kind zu finden, das aus unterschiedlichen Gründen nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwachsen kann.

    Deshalb prüfen die Adoptionsvermittlungsstellen sorgsam die Eignung der möglichen Adoptiveltern. Dabei geht es zum Beispiel um die Beweggründe für die Adoption, die Stabilität der Partnerschaft oder um gesundheitliche Aspekte.

    Hinweise für Segeberg: Eignung als Adoptiveltern für eine Inlandsadoption prüfen

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Zuständigkeit

    Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Kreis Segeberg - Jugendamt des Kreises - Spezialdienste Pflegekinder und Adoptionen Bad Bramstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altonaer Straße 2

    24576 Bad Bramstedt

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
    Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
    Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.

    Kontakt

    E-Mail: pflegekinderdienst@segeberg.de

    Telefon Festnetz: +49 4551 951-8300

    Version

    Technisch erstellt am 15.05.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Webservice, Kreis Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Eignungsfeststellung müssen Unterlagen eingereicht werden, die dann von der Adoptionsvermittlungsstelle überprüft werden. Dies wird in einer Beratung vorab besprochen.

    Voraussetzungen

    Wenn Sie im Inland ein Kind adoptieren möchten, müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer von beiden Eheleuten so alt sein, der jüngere Ehepartner muss mindestens 21 Jahre alt sein. Ein Höchstalter für Adoptiveltern gibt es nicht. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter jedoch einem natürlichen Abstand entsprechen.

    Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

    Die Adoptionsvermittlungsstelle überprüft Ihre Eignung als Bewerberin oder Bewerber.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie bewerben sich bei einer Adoptionsvermittlungsstelle um eine Adoption. Das kann entweder Ihr Jugendamt sein oder eine anerkannte nichtstaatliche Adoptionsvermittlungsstelle.
    Darauf folgt die Eignungsprüfung. Dazu werden die Fachkräfte der Vermittlungsstelle mit Ihnen sprechen, um mehr über Sie zu erfahren.

    Dieses Verfahren kann sich über mehrere Monate erstrecken. Erst nach einer positiven Eignungsprüfung durch das Jugendamt ist eine Adoption möglich.

    Diese ist jedoch keine Garantie, dass es tatsächlich zu einer Adoptionsvermittlung kommt.

    Fristen

    Die Adoptionsvermittlungsstelle hat keine Frist, in der über die Eignung entschieden werden muss. Es gibt auch nach einer positiven Eignungsprüfung keinen Rechtsanspruch auf die Vermittlung eines Kindes.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Bewerbung Adoption, Adoptiveltern, Adoptiveltern testen, Inlandsadoption

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

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