Begleitung von Adoptierten auf der Suche nach der Herkunft
Sie sind adoptiert und suchen Ihre Herkunftsfamilie? Dann können Sie sich beim örtlichen Jugendamt oder der Adoptionsvermittlungsstelle beraten lassen. Auch Mitglieder der Herkunftsfamilie bekommen Unterstützung bei der Suche nach dem Verbleib eines adoptierten Kindes.
Beschreibung
Adoptivkinder haben ein Recht darauf, etwas über die eigene Abstammung zu erfahren. Auch die Adoptiveltern können die Akten bis zur Volljährigkeit des Kindes einsehen.
Die Adoptionsvermittlungsstelle, die die Adoption vermittelt hat, begleitet die Akteneinsicht in allen Fällen. Zugänglich sind die Informationen zur Herkunft und Lebensgeschichte der oder des Adoptierten. Das bedeutet, dass man nicht die gesamte Akte durchlesen kann.
Die Akten über Adoptionsvermittlungen werden ab der Geburt des Kindes 100 Jahre aufbewahrt. Die Adoptionsakten liegen bei dem Jugendamt, das die Adoption vermittelt hat. Auch bei der Suche nach den leiblichen Eltern werden Adoptivkinder und ihre Familien von Fachkräften der Adoptionsvermittlungsstelle begleitet.
Auf Wunsch können Sie sich auch erstmal anonym beraten lassen.
Zuständigkeit
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 241 Soziale Dienste - Regionalgruppe Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04541 888-730
Telefon Festnetz: 04541 888-0
Telefon Festnetz: 04541 888-389(Fachdienstleiterin)
Voraussetzungen
Sie müssen adoptiert worden sein. Alles Weitere wird im Einzelfall besprochen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Auskunft, Beratung und Unterstützung sind kostenlos.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen am 23.12.2022
Stichwörter
Adoption Beratung, Abstammung