Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige

    Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

    Sie planen eine Katzen- oder Hundeausstellung? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen anmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Katzen- oder Hundeausstellung planen, dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Behörde anmelden.

    Die Pflicht zur Anmeldung ist hierbei unabhängig davon, ob Hunde und Katzen gemeinsam oder nur Hunde oder nur Katzen teilnehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Veterinäramt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Veterinär-/ Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Postanschrift

    24931 Flensburg

    Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    24937 Flensburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Nur nach Terminvereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0461 85-2912

    Fax: 0461 85-2883

    E-Mail: veterinaer@flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2009 (von: Holger Diedrich)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: Kaysen, Kristina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Erlaubnis vom Veterinäramt
    • Veranstaltungserlaubnis
    • Registriernummer  vom Veterinäramt
    • Bei Tieren aus EU-Ländern oder Ländern außerhalb der EU:
      • Tiergesundheitsbescheinigung
      • Impfnachweis
      • Ergebnis der Blutuntersuchung

    Voraussetzungen

    • Sie führen eine Hunde und Katzenausstellung durch.
    • Sie benötigen eine Erlaubnis im Falle einer Ausstellung.
    • Sie führen die Veranstaltung in einem tollwutgefährdeten Gebiet durch oder die Tiere stammen aus EU-Mitgliedstaaten oder Ländern außerhalb der EU (Drittland).
    • Sie führen die Veranstaltung in einem Gebiet durch, in dem eine Tierseuche aufgetreten ist, für die Hunde und Katzen empfänglich sind (Auskunft Veterinäramt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie die Veranstaltung schriftlich anmelden möchten:

    • Beschreiben Sie Ihr Anliegen unter Angabe aller notwendigen Informationen. Machen Sie dazu Angaben zu:
      • Veranstaltenden und der verantwortlichen Person
      • Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung
      • ausgestellten Tierarten
      • Herkunftsländern der ausgestellten Tiere
      • Anzahl der Tiere
      • Angabe der Rassen
    • Reichen Sie die geforderten Nachweise ein.
    • Übersenden Sie den Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg an die zuständige Behörde.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.
    • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

    Wenn Sie die Veranstaltung online anmelden möchten, sofern ein Online-Dienst vorhanden ist:

    • Rufen Sie den Onlinedienst auf
    • Befüllen Sie das Anmeldeformular
    • Laden Sie für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Nachweise hoch.
    • Sie erhalten eine Bestätigung.
    • Bei Rückfragen zur Anmeldung meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
    • Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots erhalten Sie eine Rückmeldung

    Fristen

    Antragsfrist: 4 Wochen (Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einreichen.)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Je nach Maßnahme und Zeitaufwand gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Veterinärverwaltung des Landes Schleswig-Holstein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Behörde kann Veranstaltungen dieser Art unter bestimmten Umständen beschränken oder verbieten, um zum Beispiel Tierseuchen zu bekämpfen. Die zuständige Behörde wird Sie über eventuelle Einschränkungen oder Verbote informieren.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein am 22.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2024 (von: Bergmann, Katina)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Tiershow, Heimtierausstellung, Haustierausstellung, Hund, Haustiershow, Zuchtprüfung, Heimtierschau, Tiermesse, Tierausstellung, Hundemesse, Hundeschau, Katze, Haustierschau, Heimtiershow, Zuchtausstellung, Tierschau, Katzenschau, Katzenmesse, Haustiermesse, Katzenshow, Hundeshow, Heimtiermesse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)