Kinderreisepass beantragen
Seit dem 01.01.2024 können Sie keinen neuen Kinderreisepass mehr beantragen.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Bornhöved - SG 3.2: Einwohnermeldeamt und Fundbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten Mo. 13.30 - 17.30 Uhr Mi., Do. und Fr. 08.30 - 12.00 Uhr Weitere Termine sind nach telefonischer Vereinbarung möglich. Sonderöffnungszeiten für Eheschließungen Eheschließungen sind an folgenden Tagen möglich: Mo. bis Fr. 09.00 - 12.00 Uhr Mo. bis Do. 14.00 - 16.30 Uhr Termine für Eheschließungen können im Standesamt vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Yannick Panten
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Fax: 0431 9886801026
Telefon Festnetz: 04323 907726
E-Mail: panten@amt-bornhoeved.de
Frau Michéle Fehrs
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Fax: 0431 9886801025
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
E-Mail: michele.fehrs@amt-bornhoeved.de
Frau Laura Shaqiri
Postanschrift
Am Markt 3
24610 Trappenkamp
Telefon Festnetz: 04323 9077-25
Fax: 0431 9886801025
E-Mail: laura.shaqiri@amt-bornhoeved.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 29.01.2024