Kinderreisepass beantragen
Seit dem 01.01.2024 können Sie keinen neuen Kinderreisepass mehr beantragen.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Satrup ZOB, Mittelangeln
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04633 9444 -14 oder -34
Kontakt
Kontaktperson
Bianca Woelke (Bürgerbüro Mittelangeln)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Sonja Ehrling (Bürgerbüro Mittelangeln / Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Sörup ZOB/Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.
Öffnungszeiten
Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo. - Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04635 2960 -0 oder -22
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 29.01.2024