Kinderreisepass beantragen
Seit dem 01.01.2024 können Sie keinen neuen Kinderreisepass mehr beantragen.
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr neu ausgestellt oder verlängert.
Wenn Sie einen bereits ausgestellten Kinderreisepass besitzen, können Sie diesen bis zum Ende seiner Gültigkeit weiterverwenden, wenn das Kind auf dem Foto noch eindeutig erkennbar ist.
Sollten Sie umziehen und eine neue Adresse haben, müssen Sie die Adresse auf dem Kinderreisepass bei Ihrer zuständigen Behörde (zum Beispiel Bürgeramt) ändern lassen.
Sollte der Kinderreisepass verloren oder gestohlen werden, müssen Sie dies ebenfalls unverzüglich bei der Polizei melden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Sandesneben-Nusse - Meldeamt
Adresse
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:30 - 17:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Fürböter
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-102
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Frau Schweitzer
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-122
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Frau Tieck
Postanschrift
Am Amtsgraben 4
23898 Sandesneben
Fax: 04536 1500-500
Telefon Festnetz: 04536 1500-116
E-Mail: meldeamt@amt-sn.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- § 1 Passgesetz (PassG) (Passpflicht)
- § 4 Passgesetz (PassG) (Passmuster)
- § 5 Passgesetz (PassG) (Gültigkeitsdauer)
- § 6 Passgesetz (PassG) (Ausstellung eines Passes)
- § 19 Passgesetz (PassG) (Zuständigkeit)
- § 25 Passgesetz (PassG) (Ordnungswidrigkeiten)
- § 2 Passverordnung (PassV) (Muster für den Kinderreisepass)
- § 5 Passverordnung (PassV) (Lichtbild)
- § 15 Passverordnung (PassV) (Gebühren)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV)
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein am 29.01.2024